Blitzschutz im Anlagenschaltschaltschrank?

E-Michl

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Hei Leute,

Seit ein paar Wochen arbeite ich seit langem wieder in einem Schaltschrankbau für Anlagen/Maschinen bei einer neuen Firma.

Die bauen in jede Steuerung einen Dehn Blitzschutz (die roten Dinger) ein, die sonst in Hausverteilern eingebaut werden. Habe ich da in den letzten Jahre was verpasst und ist das heute Standard bzw. Vorschrift? Also mir kommt das nicht normal vor. Das habe ich sonst nie in einem Schaltschrank gesehen oder geplant. Wenn ich dort jemand Frage heißt es nur "machen wir schon immer so". Ähmm?
 
Blitzschutz führt zum Gehirnknoten.
Nenn es Überspannungsableiter und der Sinn wird schneller klar.

Verhindert vorrangig unzulässige Potentialdifferenzen zwischen den Leitern und PE.
 
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Hallo Stadtranduser,
Die Funktion ist mir schon klar, ich möchte nur wissen ob das inzwischen Standard/Pflicht im Schaltschrankbau ist. Ich kenne das so im Schaltschrank nicht.
 
Schaltschränke die in Produktionsstätten/Gewerken stehen? Ist mir auch noch nie untergekommen..

"machen wir immer so" ist halt fernab von einer Antwort.. frag doch mal den Elektrischen Planer
 
Ok danke euch. Schaden kann es ja nicht, aber ich seh das für unötig an. Ich denke der Planer, wo jetzt nicht mehr da ist (Rente) war übervorsichtig, auch bei anderen Dingen, wo ich mir schon den Kopf kratze und denke mir, was soll den dass. Ich dachte nur vielleicht gibt es dazu inzwischen eine Pflicht...
 
Wie gesagt, die DIN EN 60204-1 schreibt das nicht verpflichtend vor. Im Abschnitt 7.9 führt die Norm nur an, dass man Überspannungsschutzgeräte gegen die Auswirkung von Blitzschlag oder Schalthandlungen einsetzen kann.
 
Der Schutzbereich eines SPD beträgt 10m. Ist die Einspeiseleitung des Schaltschrankes länger als 10m (Entfernung NSHV zum Schaltschrank), dann ist ein weiterer SPD (meist Typ 2) gefordert. DIN-VDE 0100-443. Wird bei Sachverständigenabnahmen neuerdings gern zuerst geprüft.
 
Der Schutzbereich eines SPD beträgt 10m. Ist die Einspeiseleitung des Schaltschrankes länger als 10m (Entfernung NSHV zum Schaltschrank), dann ist ein weiterer SPD (meist Typ 2) gefordert. DIN-VDE 0100-443. Wird bei Sachverständigenabnahmen neuerdings gern zuerst geprüft.
Die Norm verlangt allerdings auch ein Konzept und einen selektiven Aufbau des Gesamtschutzkonzeptes. Das heißt, wenn man einen Schaltschrank/ eine Maschine in ein Bestandsgebäude baut, wäre aus meiner Sicht immer der Kunde in der Pflicht, vorzugeben, was er an welcher Stelle für SPDs benötigt (Zonenübergänge usw.).

Aus meiner Sicht ist das Thema so komplex, dass gerne mal einfach was reingeschmissen wird. Lieber 200€ für nen SPD "opfern" als ein Überspannungsschutzkonzept für tausende Euronen erstellen.

Bei uns kommen auch gerne pauschal Ü-Ableiter rein, teilweise auch von Kunden gefordert an den unmöglichsten Stellen.
 
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