Moin zusammen.
Mit viel Interesse und Spannung habe ich das ganze Thema durchgelsesen und bin erstaunt, wieviele Wissenslücken und unterschiedliche Auslegungen es gibt über das gleiche Thema.
Von
Es gilt fast sowas wie "den letzten beißen die Hunde"
Wenn du eine Änderung durchführst, bist du verantwortlich. Bei grober Fahrlässigkeit sogar privat.
bis
Die Aussage ist falsch! Sobald der Betreiber eine wesentliche Änderung an der Maschine durchführt, wird dieser automatisch zum Inverkehrbringer.
Bedeutet, du musst eine neue
Risikobeurteilung inkl. neues Konformitätsbewertungsverfahren (CE) durchführen.
Steht auch in der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Frage, die sich mir stellt ist die nach der Rollenverteilung!? Ich selbst habe in einem "Dienstleister" gearbeitet, der Maschinenbauer mit Schaltschränken und SPS Programmierung beliefert hat. Somit haben wir nur einen Teil zur Maschine beigetragen. Nach meinem jetzigen Verständnis ist der Inverkehrbringer der Anlage, also der Maschinenbauer, der die Anlage an seinen Industriekunden verkauft und ausliefert in der Pflicht CE zu machen und sicherzustellen, dass die Anlage sicher ist. Dabei hat der Maschinenbauer keine direkte Kenntnis über das Sicherheitsprogramm, nur, wie dieses sich verhält. Ein Screenshot der Prüfsummen und Zeitstempel wurde zwar zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abnahme gemacht, jedoch kamen sehr häufig noch Änderungen vor. Eine Risikobeurteilung, gescheit oder nicht ist gar nicht die Frage, gibt es in den allerwenigsten Fällen. Das Sicherheitsprogramm und Hardware wurden im Zusammenspiel mit der Elektroplanung selbst gemacht. Auf Risikobeurteilungen pochend, könnte diese meine Ex-Firma gar nicht am Markt existieren, weil bei deren Maschinenbaulkunden das Thema Sicherheit etwa so beliebt und willkommen ist, wie ein Flüchtling auf einer AfD-Veranstaltung.
Ich finde die Fragestellung gerade in der Hinsicht interessant, da in der Besitzer-Familie meiner Ex-Firma auch ein Firmenzweig für CE-Kennzeichnung, Maschinensicherheit, Sachverständige existiert(e).
Also was tun? Was gilt? Ist der Maschinenhersteller immer zuerst in der Verantwortung? Was ist, wenn sich nach X-Jahren der Endkunde direkt bei dem Automatisierer meldet und eine Änderung will? Wer muss am Ende die Sicherheit beurteilen, bewerten, rechtfertigen?
Ich bin jedenfalls froh, dass ich jetzt aus oben beschriebener Rolle raus bin, direkt bei einem Maschinenbauer arbeite und sich diese Fragen über diese Komplexität nicht mehr stellen. Die Anlagen haben eine Risikobeurteilung und die Verantwortung für all das liegt bei uns, die die Maschine in Verkehr bringen.
Mit Spannung und Neugier lese ich hier mit.