Herausgabe von Software

Ich werfe ja noch c in den Raum, evtl. existiert gar kein Mangel.
Da kannst Dich vor Gericht Jahre streiten. Das bringt niemanden weiter, ausser die Anwälte...

Zu c) jemand mit Sachverstand könnte eine neue Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die darin definierten Sicherheitsfunktionen kann man ja auch ohne Passwort an der Anlage testen. Falls bestimmte Abschaltungen nicht funktionieren, muss man halt nachbessern, entweder durch Hardwarefunktionen oder nen zusätzliches Sicherheitsrelais usw...
Nicht sicherheitsrelevante Mängel die in der Standard-SPS drinn sind, naja, was willst da machen... Entweder damit leben oder neu programmieren oder gut zureden oder warten und hoffen...
 
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