Krananlagen Meisterschalter / Joystick

Elektrikus

Level-2
Beiträge
232
Reaktionspunkte
31
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Zusammen,

mir ist aufgefallen das wir in unseren Betrieb Krananlagen haben, wo der Meisterschalter nicht automatisch in die Nullstellung geht, sobald man ihn loslässt. Man könnte den Meisterschalter ausgelegt lassen, und der Kran würde quasi so lange fahren bis er im Endschalter steht. Dies ist bei allen Bewegungen so.

Ich wurde schon von diversen Kranführer angesprochen und man fragte mich ob man dies nicht ändern kann, weil dies wohl auch für die Kranführer angenehmer ist.

Ich hatte dies intern bei uns mal angefragt und die Änderung angesprochen, aber aus Sicht der Leute die nicht vor Ort mit dem Kran arbeiten ist alles okay, und man sieht nicht ein jetzt extra Geld für neue Meisterschalter auszugeben.


Ich konnte jetzt in der BG Richtlinie nichts genaues finden, daher wollte ich hier mal in der Gruppe fragen ob sich jemand da bisschen besser auskennt und er mir ggf. Eine Richtlinie oder Norm nennen kann.
 
Oft muss man ja nicht den ganzen Schalter tauschen. Evtl. reicht es eine Feder einzuhängen bzw. das vordere Teil mit dem "Steuerknüppel" ohne die ganze Mechanik zu tauschen.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Oft muss man ja nicht den ganzen Schalter tauschen. Evtl. reicht es eine Feder einzuhängen bzw. das vordere Teil mit dem "Steuerknüppel" ohne die ganze Mechanik zu tauschen.

In dem Falle wäre es leider nötig, dort gibt es keine Möglichkeit eine Feder einzuhängen. Es wäre auch sinnvoller aus meiner Sicht gleich den anderen Typ mit der Federrückstellung zu verwenden, weil der Griff deutlich ergonomischer ist. Aus meiner Sicht wäre dies kein Problem, weil es 1 zu 1 getauscht werden kann, ohne weiteren Umbau. Statt man einen ohne Federrückstellung als Ersatzteil bestellt, könnte man in Zukunft nur noch Meisterschalter mit Federrückstellung bestellen und diese nach und nach einbauen.

Aber leider ist dies nicht so gewollt nach dem Motto.: „das war schon immer so, und so soll es bleiben“
 
Eine Richtlinie gibt es so nicht. Das einzige was Vorschrift ist, dass zum Einschalten des Hauptschütz o.ä. der Controller in Null sein muss.
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo Vielleicht hilft die DIN EN 60204-32:
Teil 32: Anforderungen für Hebezeuge
10.9 Geräte zur Steuerungsfreigabe
Wenn ein Gerät zur Steuerungsfreigabe als Teil des Steuersystems vorhanden ist, darf es die
Steuerungsfreigabe, um einen Betrieb zu erlauben, nur in einer bestimmten Stellung melden. In jeder
anderen Stellung muss ein Betrieb gestoppt oder verhindert werden.
Geräte zur Steuerungsfreigabe müssen so ausgesucht und angeordnet werden, dass die Möglichkeit einer
Überlistung minimiert ist.
Geräte zur Steuerungsfreigabe müssen so ausgesucht werden, das sie folgende Eigenschaften haben:
– konstruiert in Übereinstimmung mit ergonomischen Prinzipien;
– für eine Ausführung mit zwei Stellungen:
– Stellung 1: AUS-Funktion des Schalters (das Bedienteil ist nicht betätigt);
– Stellung 2: Freigabe-Funktion (das Bedienteil ist betätigt);
– für eine Ausführung mit drei Stellungen:
– Stellung 1: AUS-Funktion des Schalters (das Bedienteil ist nicht betätigt);
– Stellung 2: Freigabe-Funktion (das Bedienteil ist in seiner mittleren Stellung betätigt);
– Stellung 3: AUS-Funktion (das Bedienteil ist über die mittlere Stellung hinaus betätigt);
– Beim Zurückgehen von der Stellung 3 in die Stellung 2 ist die Freigabe-Funktion nicht aktiviert.
ANMERKUNG Die Freigabe-Funktion ist in 9.2.6.3 als Zustimmungssteuerung beschrieben.
 
Zurück
Oben