Ist es auch nicht, wir machen das auch.
Mann sollte es nur vernünftig machen.
Exotisch würde ich es auch nicht nennen, vernünftig machen schon

, und das erfordert schon einigen Aufwand an Dokumentation.
1. Wenn es sich um eine Maschine handelt dann MRL 2006/42/EG > CE Konformität
2. Einhaltung der Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
3. Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie benutzen (Erläuterungen wie die
Risikobeurteilung, Dokumentation usw. erstellt wird)
4. Anwendung der EN 60204-1
„Mal eben“ Schaltgeräte irgendwo einbauen geht meiner Meinung nach nicht wenn man sich an die Normen halten muss (Bezug Inverkehrbringen in der Gemeinschaft)
Der Nachweis ohne Typgeprüfte Gehäuse wird nur durch eigene Typprüfung möglich sein.
Es geht im Nachweis auch nicht nur um die Schutzarten IP.., auch mechanische Festigkeit, Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse u.a.
muss nachgewiesen werden. (z.B müsste bei einem selbstgebauten Schaltschrankgehäuse u.a. die Chargennummer
des verwendeten Gehäusematerials, der Dichtung etc. mit dokumentiert werden, welches bei einem nach Norm und Typgeprüften Gehäuses
der Hersteller für euch übernimmt)
Die Versuchung Schaltgeräte in den Maschinenkörper ohne Typgeprüften Schaltschrank einzubauen ist bei uns auch Thema gewesen, wir machen
das nicht mehr da wir „auf der sicheren Seite“ sein wollen und den Aufwand für eine Typprüfung nicht betreiben können.