Hallo Bernd
In keiner Norm wird eine bestimmte Zuordnungsklasse, oder auch Koordinationsklasse genannt, verlangt. Die Auswahl der der einen oder andern Klasse wird lediglich durch die Verfügbarkeit der Anlage im Fehlerfalle, namentlich hier im Kurzschlussfall, bestimmt.
In der Regel müssen, wenn Koordinationsklasse 2 verlangt wird, Komponenten mit einer Leistungsstufe höher als normal verwendet werden. Die genauen Komponentendaten bestimmt jedoch der Hersteller derselben.
Die Angaben AC1 bis ACn, und DC1 bis DCn sind Gebrauchskategorien. Diese sagen aus, für welche der zu schaltenden Apparate und Geräte die ausgewählten Komponenten geeignet sind.
Im Gegensatz dazu wird in der Koordinationsklasse das mech, Verhalten der Komponenten im Kurzschlussfall festgelegt.
In
Koordinationsklasse 1 ist unter anderem festgelegt, die Komponente muss im Kurzschlussfall für weiteren Betrieb ohne
Reparatur nicht geeignet sein.
D.h., die ganze Komponente muss in der Regel ersetzt werden
In
Koordinationsklasse 2 ist unter anderem festgelegt, die Komponente muss im Kurzschlussfall für weiteren Betrieb geeignet sein. Die Gefahr der Kontaktverschweissung ist gegeben. Für diesen Fall muss der Hersteller Wartungsanweisungen geben.
D.h., diese Komponente kann repariert werden. Z.B. Kontakte ersetzen oder aufbrechen etc.. Es muss jedoch nicht die ganze Komponente ausgetauscht werden.
Grundsätzlich beim Abschalten des speisenden Netzes zu einem FU empfiehlt es sich, lastlos zu schalten. Denn das Wegschalten der Speisespannung eines FU's haben viele dieser Antriebe nicht so gerne.
Mit Gruss
Hans