Aus 2006/42/EG, Artikel 2, Abschnitt i) (gekürzt, das Wesentliche markiert):
Gibt uns jetzt erst einmal nicht viel, aber schon mal einen möglichen Hinweis auf Namen und Label/Logo.
Nächster Halt: Leitfaden zur Anwendung der MRL, Version 2.2, §81 - "Andere Personen, die als Hersteller gelten können" (wieder etwas gekürzt):
Anm.: Der Paragraph betrachtet zwar eigentlich den Import von Maschinen aus dem EU-Ausland, gibt aber dennoch weitere Hinweise:
Wenn ich von Deutschland als Anwendungsbereich ausgehe, schauen wir doch nochmal in das ProdSG, §2, 15. a):
Als "unterscheidungskräftig" wird gemäß
BGH VI ZR 238/03, auch bereits ein Name angesehen - wieder viel Geschwurbel, das kaum wer verstehen kann, aber mal Paragraph 24 des Urteilstextes anschauen (da ging es um Grillanzünder):
Was sagt uns das jetzt: Naja, zumindest sollte es schonmal offensichtlich sein, dass man beim Umlabeln große Vorsicht walten lassen sollte.
Es kann z.B. auch zu folgenden Fällen kommen:
- Auf vertraglicher Seite keine explizite Regelung, wer für das Gesamt-CE einer größeren Anlage verantwortlich ist. Auf den "zentralen" Maschinen (offensichtlich diskutabel) aber prangt groß und breit das Label des Herstellers. Bei "Abwesenheit" eines Verantwortlichen für die Konformität der Gesamtanlage wird der Hersteller dieser Maschinen unter Umständen als "Quasi-Hersteller" der Gesamtheit angesehen (unwahrscheinlich und vermutlich anfechtbar, aber erstmal ist die Arbeit da...).
- Öfters schon gesehen: Roboter selbst umlabeln, dabei das Herstellerlogo überkleben/lackieren, was-auch-immer. Warum den Quatsch? Diejenigen, die in der Branche unterwegs sind, können sowieso ABB, KUKA, Fanuc und wen sonst noch unterscheiden. Und diejenigen, die es nicht sind, wird es in aller Regel auch nicht interessieren. Fürs Aussehen?

- Umgelabelte programmierbare Sicherheitseinrichtungen, bei denen aber eigene Firm- und Software genutzt wird. Firmware mit Fehler die zu Sicherheitsproblemen im Feld führt. "Hersteller" des umgelabelten Teils unkooperativ/zu doof/was-weis-ich. Naja, wird eben nun das (hardwaremäßig) baugleiche Teil der Konkurrenz eingebaut.
- Aus erster Hand: Natürlich kann man "richtig" umlabeln. Dann aber mit eigener Konformitätserklärung und allen Gedanken für das, was hinten dran hängt. Ja, dazu gehört auch ein Risiko bei auftretenden Fehlern bzw. Unfällen, zu denen man eigentlich gar nichts kann. Dann wird man im Zweifel aber dennoch von den entsprechenden Behörden kontaktiert bzw. im Zweifel zur Haftung herangezogen. Man hat als solcher "Quasi-Hersteller" praktisch identische Pflichten wie der "richtige".