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Guten Morgen
Ich bräuchte mal ein paar Denkanstöße für einen Roboter im und über dem Einlegebereich des Werkers einer Anlage
Der Einlegebereich selbst ist Vertikal mit einem Lichtvorhang und Horizontal mit einem Scanner geschützt. Über die Abstände der Schutzeinrichtungen selbst ist soviel zu sagen, dass man wohl bei der Planung der Anlage nur den Abstand zur feststehenden Vorrichtung beachtet hat und die Bewegung des Roboters darin (welche je nach Programmierer sehr unterschiedlich sein kann) vergessen hat. Hier würden mich Eure Erfahrungen interessieren, wie ihr die Risiken beurteilt und wie ihr die Abstände kalkuliert in Sinne der Norm. Eine Nachlaufmessung habe ich durchgeführt, doch ist diese nur soviel wert wie das Roboterprogramm gerade geschrieben wurde.
Viel interessanter ist aber auch noch, dass der Roboter anschließend mit dem Teil teilweise über diesen Einlegebereich hantiert. Der Roboter hat das angesprochene Teil nur mit Vakuumgreifern fixiert und es besteht kein Fangschutz, welcher als trennende Schutzeinrichtung dienen könnte. Ein solcher fester Schutz ist auch technisch nicht möglich. Zwar ist der Aufenthalt wärend dieses Vorgangs im Einlegebereich nicht üblich, jedoch möglich. Ich frag mich echt warum immer weniger Rolltore einesetzt werden.
Der Anlagenbauer selbst argumentierte mit langer Wirksamkeit der Sauger auch bei Verlust der Energieversorgung (dies ist schon bei NOT-Halt der Fall), doch auf Grund meiner Erfahrung mit diesen Dingern und auch unter Berücksichtigung der EN 10218-2 5.3.10 ist dies nicht zulässig.
Vielleicht noch ein paar Details
Roboter mit sicherheitsbewerten elektronischen Endschaltern
Lichvorhang und Scanner
Endeffektor Roboter: Greifer mit Bauteil ca. 1500x1500mm / 15kg
Arbeitshöhe des Endeffektors ca. 3m
Ich selbst werde/ muss bald Betreiber der Anlage sein
Grüße
Ralf
Ich bräuchte mal ein paar Denkanstöße für einen Roboter im und über dem Einlegebereich des Werkers einer Anlage
Der Einlegebereich selbst ist Vertikal mit einem Lichtvorhang und Horizontal mit einem Scanner geschützt. Über die Abstände der Schutzeinrichtungen selbst ist soviel zu sagen, dass man wohl bei der Planung der Anlage nur den Abstand zur feststehenden Vorrichtung beachtet hat und die Bewegung des Roboters darin (welche je nach Programmierer sehr unterschiedlich sein kann) vergessen hat. Hier würden mich Eure Erfahrungen interessieren, wie ihr die Risiken beurteilt und wie ihr die Abstände kalkuliert in Sinne der Norm. Eine Nachlaufmessung habe ich durchgeführt, doch ist diese nur soviel wert wie das Roboterprogramm gerade geschrieben wurde.
Viel interessanter ist aber auch noch, dass der Roboter anschließend mit dem Teil teilweise über diesen Einlegebereich hantiert. Der Roboter hat das angesprochene Teil nur mit Vakuumgreifern fixiert und es besteht kein Fangschutz, welcher als trennende Schutzeinrichtung dienen könnte. Ein solcher fester Schutz ist auch technisch nicht möglich. Zwar ist der Aufenthalt wärend dieses Vorgangs im Einlegebereich nicht üblich, jedoch möglich. Ich frag mich echt warum immer weniger Rolltore einesetzt werden.

Der Anlagenbauer selbst argumentierte mit langer Wirksamkeit der Sauger auch bei Verlust der Energieversorgung (dies ist schon bei NOT-Halt der Fall), doch auf Grund meiner Erfahrung mit diesen Dingern und auch unter Berücksichtigung der EN 10218-2 5.3.10 ist dies nicht zulässig.
Vielleicht noch ein paar Details
Roboter mit sicherheitsbewerten elektronischen Endschaltern
Lichvorhang und Scanner
Endeffektor Roboter: Greifer mit Bauteil ca. 1500x1500mm / 15kg
Arbeitshöhe des Endeffektors ca. 3m
Ich selbst werde/ muss bald Betreiber der Anlage sein
Grüße
Ralf