wesentliche Veränderung von Maschinen

WICHTIG: Ich bin selbstverständlich kein Anwalt!
Was ist denn im Falle eines Unfalls. An wen wendet sich der Betreiber bzw. die BG? Treffen sich dann beide Maschinenbauer vor Gericht und es wird ausgelotet, wer hier Schuld hat?
Wenn wir von einer entsprechenden Schwere ausgehen (Todesfall oder zumindest schwere Verletzungen, offensichtliche Sachen wie Notruf blende ich aus):

Phase 1: Unmittelbar nach dem Unfall
  1. Der Notarzt stellt den Tod des Verunfallten fest. In der Folge wird die Rettungsleitstelle verständigt.
  2. Sofern nicht ohnehin bereits vor Ort, wird die Polizei informiert. Diese verschaffen sich einen Überblick und führen einen "Sicherungsangriff" aus. Hierbei werden zunächst einmal hauptsächlich allgemeine Daten wie Namen, Fotos, grobe Beschreibungen erfasst.
  3. Die Staatsanwaltschaft wird durch die Polizei verständigt. Je nach Situation ist diese dann auch schon vor Ort.
  4. Wahrscheinlich werden auch schon Kripo und BG kontaktiert.
  5. Die Arbeitsschutzbehörde wird informiert. Wer das für einen bestimmten Bereich in Deutschland ist, kann man im Übrigen hier herausfinden: https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/arbeitsschutzbehoerden-der-laender
    In der Regel wird die Arbeitsschutzbehörde in sehr kurzer Zeit nach einem schweren Unfall vor Ort sein.
    PS: Ja, da gibts auch Telefonnummern. Bitte nicht anrufen, nur weil man neugierig ist und was wissen will ^^
  6. Die Arbeitsschutzbehörde informiert den zuständigen Unfallversicherungsträger. In Bayern z.B. sollte das die KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) sein.
  7. Natürlich führt die Polizei zudem beweissichernde Maßnahmen durch/sperrt ab/schließt Hallen ab/etc.
  8. Formell muss der Arbeitgeber über das entsprechende Formblatt separat den Unfall melden (§ 193 SGB VII, wird in der Praxis aber oft aufgrund nachvollziehbarer Umstände nicht so eng gesehen). Das gilt natürlich nicht unbedingt für meldepflichte Unfälle, die ohne direkte Beteiligung der Polizei bleiben.
  9. Das bei einem Todesfall Ermittlungen aufgenommen werden müssen, kann auf § 159 StPO zurückgeführt werden.
Phase 2: Ermittlungen
  1. Die Ermittlungen werden zunächst einmal vor allem von der Arbeitsschutzbehörde organisiert, unterstützt wird sie dabei aber natürlich von Polizei und Staatsanwalt für die Schuldfrage.
  2. Die Behörden werden mit Sicherheit auch Einsicht in die unternehmensinterne Organisation (Schulungen, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen(!)) nehmen.
  3. Die BG ist hier zwar nicht "außen vor", aber erst einmal doch nicht direkt zentral beteiligt. Dennoch wird natürlich kommuniziert (mal mehr, mal weniger effizient, ähem...). Sie wird natürlich insofern Informationen sammeln, als dass sie für die Durchsetzung späterer Regressansprüche relevant sein könnten.
  4. Die Behörde wird unter Umständen Stilllegungen anordnen (siehe etwa Urteil VG Regensburg RN 5 K 09.2518 weiter unten). Hierfür reicht selbstverständlich auch eine mündliche Anordnung vorab und das kann auch für vergleichbare Anlagen gelten!
  5. Kommt es dazu, dass ein Sachverhalt strafrechtliche Relevanz besitzt (z.B. "fahrlässige Tötung", § 222 StGB, vllt. auch "Körperverletzung mit Todesfolge", § 227 StGB), übernimmt dann eigentlich mehr oder minder die Staatsanwaltschalt (die Behörde wird unter Umständen auf Nachfrage tätig).
  6. Sachen wie Zeugenvernehmungen, weitere Beweisaufnahmen sollten selbsterklärend sein.
  7. Abhängig von den Ermittlungsergebnissen wird Anklage erhoben. Wo das ist, hängt übrigens von der Tatschwere bzw. des möglichen Strafmaßes ab (geht vom Strafrichter beim Amtsgericht bis zur Großen Strafkammer des Landgerichts - Zugunglück Bad Aibling z.B.).
Was sehen wir hier erst einmal vom Hersteller? Genau, gar nichts konkretes. Grundsätzlich ist mit (wir gehen aktuell mal von ordnungsgemäßer und berechtigter aus) Erklärung der Konformität gemäß MRL der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden. Nach diesem ist der Hersteller aus vielen seiner Pflichten, die zuvor bestanden, entlassen (es gibt natürlich weiter bestehende). Dementsprechend empfehle ich je nach Größe der Maschine übrigens auch die "sicherheitstechnische Abnahme" (CE) und die "Abnahme" in Verträgen getrennt zu definieren.

Ist der Hersteller deswegen raus?

Naja, kommt drauf an:
Abhängig von den Ergebnissen in Phase 2 wird der Hersteller kontaktiert. Das muss nicht immer der Fall sein (etwa bei absolut offensichtlichen Manipulationen des Betreibers). Allerdings wird der das dann in der Regel natürlich erst einmal nicht zugeben wollen. In diesem Fall:
  1. Die Arbeitsschutzbehörde kontaktiert evtl. die Marktüberwachungsbehörde (die mit Arbeitgebern erst einmal nichts zu tun hat), diese wiederrum wendet sich dann an den benannten Dokumentationsbevollmächtigten (2006/42/EG, Anhang II 1.A.2). Eventuell macht das aber auch die Arbeitsschutzbehörde direkt. Das muss im Übrigen keine "greifbare" (natürliche) Person sein - vgl. BlueGuide 2006/42/EG § 383 2.
  2. Der Dokumentationsbevollmächtigte hat innerhalb einer gewissen Zeit die Unterlagen bereitzustellen. Verstreicht diese Frist, kann es unangehm werden (Geldstrafen, die deckt auch keine Versicherung ab...).
    PS: Im Übrigen ist aber selbst ein persönlich benannter Dokumentationsbevollmächtigter (ich lege Wert auf genau den Namen, da "Bevollmächtiger" etwas komplett anderes ist) nicht persönlich verantwortlich, sondern immer noch die dahinter stehende Firma.
  3. Prinzipiell ist hiermit die formelle Schuldigkeit des Herstellers in diesem konkreten Fall erst einmal getan. Ob seine Arbeit und Doku ausreichend ist, steht dabei natürlich auf einem komplett anderen Blatt.

Ich wollte eigentlich noch mehr schreiben, bei der Textwand lasse ichs aber wohl erst einmal. Einen Punkt muss ich allerdings noch ansprechen:

"Wer schreibt, der bleibt" - Ich würde das auch allgemeiner formulieren - "Wer dokumentiert, der bleibt"

Das gilt für alle beteiligten Parteien, insbesondere aber natürlich für den Hersteller. Wie oft ich schon die folgende Situation erlebt habe:

Dokumentation alles penibelst abgelegt, prima. Inklusive entsprechend nachverfolgbarer Historie für Programmstände, SISTEMA, Pläne usw. Jahre später kommt eine Bemängelung vom Kunden wegen Sicherheitsproblemen (muss ja nicht einmal ein Unfall sein). Fotos? Fehlanzeige, wäre ja die Aufgabe einer anderen Abteilung. Tja, jetzt weist mal nach, wer die Änderung ausgeführt hat.​
Achja, und zu Urteilen noch

Verständlicherweise gibt es nicht viel, dass öffentlich zugänglich ist. Denn in aller Regel wird man als Hersteller (oder auch als Betreiber) vermeiden wollen, dass es zu einem veröffentlichten Urteil kommt, sich demzufolge vorher auf entsprechende Vergleiche einigen wollen. Beispiele für das, was verfügbar ist, wären etwa (habe ich als PDF mal angehängt):
  1. Landgericht Osnabrück, Urteil vom 20.09.2013 - 10 KLs 16/13
    Fahrlässige Tötung eines Azubis wegen manipulierter BWS - Hohe kriminelle Energie verschiedenster Stellen, sogar eines Aufsichtsbeamten der Gewerbeaufsicht. Da hat übrigens auch derjenige Ärger bekommen, der überbrückt hat, auch wenn er nur auf direkte Anweisung seines Vorgesetzten gehandelt hatte.
  2. Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 31.03.2011 - Az. RN 5 K 09.2518
    Einspruch zur Stilllegung einer Füllziegelanlage - Bediener vom Roboter erdrückt. Besonders interessant ist hier, dass das während des Probebetriebs (vor CE-Erteilung) passiert ist. Der Hersteller hat die entsprechenden Strafen wohlgemerkt so hingenommen, der Betreiber wollte dagegen vorgehen.
  3. (Österreich) 2 Tote bei Einsperrung in Vorwärmofen
    Hab ich keinen Urteilstext dazu, es gibt aber entsprechende Artikel, zum Beispiel: https://salzburg.orf.at/v2/news/stories/2800366/index.html
    Kernaussage ist, dass die Verunglückten mehr oder minder "selbst schuld" wären. Ich bin mir nicht sicher, dass das immer so gesehen würde wie hier:
    Zum Prozessfinale schilderte der neue elektrotechnische Gutachter, Gerhardus De Vries, dass die Steuerungsanlage der Vorwärmkammer zwar funktional unsicher war, der tödliche Unfall aber selbst nur durch Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern gewesen wäre.
    Ist aber natürlich ohne Detailkenntnisse und die exakte Urteilsbegründung schwer zu beurteilen. Wenn keine der beschriebenen 4 (organisatorischen!) Sicherheitsmaßnahmen gegriffen hat, ist sicher mehr als nur ein wenig schiefgelaufen, aber dennoch.

PS: Ich vermeide Aussagen wie "da war mal was" zu solchen Themen, sofern ich nichts öffentlich zugängliches habe.
 

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o_O reichlich Lesestoff fürs lange Wochenende, Danke (y) !
Ich glaube was diese rechtlichen Dinge angeht gibt es viele Fallstricke und es kommt immer auch auf die neuste Rechtsprechung an. Ich lieber bleibe beim programmieren :coffee:
 
Fakt ist, dass Sicherheitstechnik rechtlich noch nie so einfach war wie jetzt.
Durch die MRL bekommst du für Konstruktion, Bau, Inbetriebnahme in die weiteren Phasen recht gut definierte Vorgehensweise vorgegeben.
Für das Betreiben gibt es die Betriebssicherheitsverordnung.
Hält man sich daran und dokumentiert einigermaßen, dann ist man schon auf der sicheren Seite.
Wenn man sich bei der RBU vertut und eine Gefahr übersieht, dann ist es in den meisten Fällen nur fahrlässig und eben nicht grob fahrlässig.
Bei einem Unfall wird sowieso nach der Ursache gesucht und der Istzustand der Anlage aufgenommen. Ist die Dokumentation unvollständig, dann ist das unschön, aber noch nicht wirklich dramatisch ... Solange die Anlage sicher ist. Sind aber Mängel oder Manipulation an der Anlage festgestellt worden und es fehlt auch Doku, dann wird es unangenehm.
Ich denke die meisten "aktiven" Konstrukteure sind sich der Verantwortung und der Risiken bewußt. Interessant ist aber oft, wie wenig sich Vorgesetzte und Führungskräfte mit dem Thema auseinandersetzen.
 
Fakt ist, dass Sicherheitstechnik rechtlich noch nie so einfach war wie jetzt.
Durch die MRL bekommst du für Konstruktion, Bau, Inbetriebnahme in die weiteren Phasen recht gut definierte Vorgehensweise vorgegeben.
Für das Betreiben gibt es die Betriebssicherheitsverordnung.
Hält man sich daran und dokumentiert einigermaßen, dann ist man schon auf der sicheren Seite.
Wenn man sich bei der RBU vertut und eine Gefahr übersieht, dann ist es in den meisten Fällen nur fahrlässig und eben nicht grob fahrlässig.
Bei einem Unfall wird sowieso nach der Ursache gesucht und der Istzustand der Anlage aufgenommen. Ist die Dokumentation unvollständig, dann ist das unschön, aber noch nicht wirklich dramatisch ... Solange die Anlage sicher ist. Sind aber Mängel oder Manipulation an der Anlage festgestellt worden und es fehlt auch Doku, dann wird es unangenehm.
Ich denke die meisten "aktiven" Konstrukteure sind sich der Verantwortung und der Risiken bewußt. Interessant ist aber oft, wie wenig sich Vorgesetzte und Führungskräfte mit dem Thema auseinandersetzen.
Das stimmt. Was die einzelnen Fallstricke angeht ist es nicht gerade unkompliziert aber es wird einem allgemein an Normen schon ziemlich viel vorgegeben, da hast du recht. Wenn man will, kann man also eine Menge daraus ableiten. Absolut genauso sehe ich das mit den Vorgesetzten. Das ist in meinen Augen ein großes Problem. Es gibt durchaus Programmierer und Konstrukteure, die sich mit dem Thema beschäftigen wollen aber schlicht nicht so recht ernst genommen werden. Der Konstrukteur macht schon seiner Natur nach einiges automatisch und durch die berühmte Ingenieurmäßige Praxis. Wenn es aber darum geht mal nen Kurs besuchen zu dürfen oder sich während der Arbeitszeit intensiv in das Thema einzuarbeiten, dann wird da meist keine Zeit für eingeräumt. Ich kenne das aus vorherigen Unternehmen leider so, dass viele Programmierer zwar an der Safety SPS programmieren aber schlicht die einfachsten Grundlagen nicht verstanden haben. Halte ich für sehr bedenklich. Als Vorgesetzter war mir das damals ein großes Anliegen, für alle Programmierer einen Grundlagenkurs zum Thema Maschinensicherheit und für die Safety Programmierer einen entsprechenden Safety Kurs beim Hersteller zu bekommen. Leider wurde mir für diese Dinge kein Budget eingeräumt.
Es geht schon allein darum, dass ein Programmierer/Inbetriebnehmer, der einen Maßgeblichen Anteil an der Sicherheit der Anlage hat und am Ende die Sicherheit durch Testen seiner Funktionen auch offiziell abnimmt, nicht "dümmer" sein kann als ein Kunde, der sich damit auskennt.
Wenn ein Entwickler der Safety Steuerung und des Programms nicht mal die Nummer 13849 kennt, dann finde ich das mehr als bedenklich. Gott sei Dank ist das bei meinem jetzigen Arbeitgeber völlig anders. Hier "darf" ich mich intensiv mit dem Thema beschäftigen und auch die Richtung vorgeben.
 
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Das stimmt. Was die einzelnen Fallstricke angeht ist es nicht gerade unkompliziert aber es wird einem allgemein an Normen schon ziemlich viel vorgegeben, da hast du recht. Wenn man will, kann man also eine Menge daraus ableiten. Absolut genauso sehe ich das mit den Vorgesetzten. Das ist in meinen Augen ein großes Problem. Es gibt durchaus Programmierer und Konstrukteure, die sich mit dem Thema beschäftigen wollen aber schlicht nicht so recht ernst genommen werden.
Das ist aber nicht das Problem des Konstrukteurs/Programmierers. Am Besten selber mit Protokoll führen - wer schreibt der bleibt.
Wenn ein Manager sich über die Fachmeinung hinwegsetzt und verursacht damit Schaden und oder Leid, befindet er sich irgendwo zwischen grob fahrlässig und vorsätzlich.
Der Konstrukteur macht schon seiner Natur nach einiges automatisch und durch die berühmte Ingenieurmäßige Praxis. Wenn es aber darum geht mal nen Kurs besuchen zu dürfen oder sich während der Arbeitszeit intensiv in das Thema einzuarbeiten, dann wird da meist keine Zeit für eingeräumt.
1. Wenn dich das Thema echt interessiert, dann wirst du es dir selber organisieren können. Dann ggf. ein passenden Arbeitgeber wählen, mit deinen selber erworbenen Fähigkeiten - oder bei einem Arbeitgeber bewerben, der die Weiterbildungen anbietet oder bezahlt.

2. Wenn dich das Thema nicht interessiert, dann sag das deinem Vorgesetzten dass du dich damit nicht auskennst und es dich nicht interessiert und dann steht er nach wie vor in der Verantwortung das kompetent zu deligieren. Der AG ist verantwortlich.

PS zu 1.: ehrlich gesagt, die Weiterbildungen sind keine einmalige Endlösung.
Sondern eher so was wie ein Türöffner, da werden mal die Punkte aufgezeigt. Wenn du die Materie praktizieren magst, dann musst du die Details kennen und dich intensiv damit auseinander setzen.

So als Zwischenlösung für 1. bei AG mag ned kann man dir die DGUV empfehlen, da gibt es einiges an Unterlagen für gratis. Klar - die Unfallversicherung argumentiert konservativ - im eigenen Interesse. Da bist du auf der sicheren Seite.
 
Bei Sicherheitstechnik bist du als Konstrukteur immer in der Pflicht und zwar persönlich.
Du bist verpflichtet dir über die richtige Ausführung Gedanken zu machen.
Dieses Verfahren wurde in der MRL festgeschrieben.
Verfügst du nicht über die notwendige Sachkunde musst du die Aufgabe ablehnen.
Der Vorgesetzte darf dich nur mit Aufgaben betrauen, wenn du dazu befähigt bist.
Obwohl ich seit mehr als 10Jahren F-Steuerungen programmiere, musste ich erst vor kurzem einen Siemens Kurs dazu besuchen. Nicht für mich, sondern für meinen Chef. Jetzt hat er einen aktuellen Nachweis.
Das Selbe kommt jetzt nochmal zur 13849. Schulungen zu Retrofit und sicheren Betrieb gab´s auch schon.
Je mehr der nachweisbare Qualifikation der Mitarbeiter hat, umso einfacher für den Chef.
 
Verfügst du nicht über die notwendige Sachkunde musst du die Aufgabe ablehnen.
Ist das wirklich so schwammig formuliert?
Das ist doch stark von der Mentalität des jeweiligen Mitarbeiters abhängig, ob er sich befähigt fühlt. Erstens es zu tun oder zweitens es abzulehnen.
Ich kenne da so einige Mitarbeiter aus ursprünglich nicht deutschen Kulturkreisen, die würden nie im Leben zugeben, etwas nicht zu können...
Andersrum kenn ich Mitarbeiter aus anderen ürsprünglich nicht deutschen Kulturkreisen, die würden dem Chef niemals widersprechen, wenn der sagt, fahr mal da schnell hin und mach das mal schnell...
 
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Das ist doch stark von der Mentalität des jeweiligen Mitarbeiters abhängig, ob er sich befähigt fühlt.
Was würde Waldy wohl sagen, wenn ihn jemand fragt: Könnten Sie Änderungen am F-Programm an unserem 400FH System durchführen?
Fühlt er sich befähigt oder nicht?
 
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Hast Du da mal ein par Links?
Na klar.

Allgemeines (sehr gutes Einsteigerwerk, gibt es auch gratis aus Print, liegt einer zuhause bei mir und einer am Schreibtisch):

Antrieb mit FU:

Embedded Software:

Matrixmethode:

Sicherheitsfunktion auf Standard-SPS?

Aber lesen musst du schon selber ;)
 
Wie gesagt ... Sicherheitstechnik war noch nie so einfach :)
im Maschinenbau ist da vermutlich auch schon meistens das Bewusstsein dafür vorhanden... In der Prozessautomatisierung sind immer ganz schnell alle bei der Besprechung verschwunden, wenns um das Thema Safety geht. Ausnahmen bestätigen die Regel. Hoffe mal in der Chemie o.ä. siehts etwas besser aus.
 
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im Maschinenbau ist da vermutlich auch schon meistens das Bewusstsein dafür vorhanden... In der Prozessautomatisierung sind immer ganz schnell alle bei der Besprechung verschwunden, wenns um das Thema Safety geht. Ausnahmen bestätigen die Regel. Hoffe mal in der Chemie o.ä. siehts etwas besser aus.
Wollt grad sagen: kommt drauf an.
Aber ja - Richtung Chemie und Pharmazie treiben das Thema schon, va. bei Neuanlagen. Da geht es halt auch um größere Schadensausmaße, die keine Versicherung versichern will, wenn nicht alles im Detail geprüft ist.
 
geht halt schon damit los, wann gilt die 62061, wann die 61511 und wann sonst noch irgendwas anderes...
wenn es um Maschinensicherheit geht 62061 (Sicherheitsendschalter Eingreifschutz, Türzuhaltung)
wenn es um Prozesssicherheit geht 61511 (Überdruckabschaltung, Levelswitch uvm)

Die Verwirrung kenn ich auch, grad wenn die Kollegen das nicht als täglich Brot haben.
 
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wenn es um Maschinensicherheit geht 62061 (Sicherheitsendschalter Eingreifschutz, Türzuhaltung)
wenn es um Prozesssicherheit geht 61511 (Überdruckabschaltung, Levelswitch uvm)

Die Verwirrung kenn ich auch, grad wenn die Kollegen das nicht als täglich Brot haben.
ja... manchmal überschneidet sich das aber... Bei uns noch zusätzlich noch mit Normen vom DVGW (also Gas/Wasser) bzw. RLT-Richtlinie.

Wir machen viel Ver-/Entsorgungstechnik/Verfahrenstechnik für alles mögliche in der Industrie (also MSR dafür)...

Und was ist z.B. bei ner Türzuhaltung für eine Verfahrenstechnische Anlage. Oder ich übergebe "SIL"-Signale an eine Maschine...

Teilweise noch Überschneidungen mit Gebäudesicherheit, also Brandmeldeanlagen/Gefahrmeldeanlagen usw...

Es tangiert mich halt nur am Rande, aber manchmal komm ich halt schon zu Inbetriebnahmen, wo ich mir denke, ob das mal jemand im Gesamtzusammenhang überrissen hat. Dann kann ich halt mit meinem Gewissen vereinbaren, ob ich zuschalte oder nicht...
 
ja... manchmal überschneidet sich das aber... Bei uns noch zusätzlich noch mit Normen vom DVGW (also Gas/Wasser) bzw. RLT-Richtlinie.

Wir machen viel Ver-/Entsorgungstechnik/Verfahrenstechnik für alles mögliche in der Industrie (also MSR dafür)...

Und was ist z.B. bei ner Türzuhaltung für eine Verfahrenstechnische Anlage. Oder ich übergebe "SIL"-Signale an eine Maschine...
Mir is eigentlich persönlich Wurscht, wo der SIL demand herkommt - ich bin Elektroingenieur/Planer/Errichter.
Mein Konstrukteur (Maschinen) fordert halt eine Sicherheitsfunktion und nennt das SChutzziel z.B. SIL2 für unbeabsichtigten Anlauf bei geschlossener Türe und wie oft ungefähr das Ding auf und zu gemacht wird und die Hardware (Sensor). Oder eine Lagertemperaturüberwachung ohne SIL.
Mein Prozessingenieur fordert eine andere Sicherheitsfunktion und nennt das SChutzziel z.B. SIL2 für eine Lagertemperaturüberwachung im Exbereich Zone 21.
Jetzt muss meine SChaltung beide Schutzziele abdecken und zwar im höchst geforderten SIL. Im dümmsten Fall kriegt er die Rückmeldung dass das mit der Hardware (Sensor) leider nicht geht und er soll nächstes mal früher kommen.

Spannend ist, wenn Ex-Schutz mit fordert. Dann muss man teils die SIL von unterschiedlichen Funktionen, die das gleiche SChutzziel haben (Zonenreduktion) aufaddieren. Da lässt sich die TRGS725 drüber aus.
Teilweise noch Überschneidungen mit Gebäudesicherheit, also Brandmeldeanlagen/Gefahrmeldeanlagen usw...

Es tangiert mich halt nur am Rande, aber manchmal komm ich halt schon zu Inbetriebnahmen, wo ich mir denke, ob das mal jemand im Gesamtzusammenhang überrissen hat. Dann kann ich halt mit meinem Gewissen vereinbaren, ob ich zuschalte oder nicht...
Wenn es einfach wäre, könnt ja jeder daherkommen und Anlagen bauen.
 
Mir is eigentlich persönlich Wurscht, wo der SIL demand herkommt - ich bin Elektroingenieur/Planer/Errichter.
Mein Konstrukteur (Maschinen) fordert halt eine Sicherheitsfunktion und nennt das SChutzziel z.B. SIL2 für unbeabsichtigten Anlauf bei geschlossener Türe und wie oft ungefähr das Ding auf und zu gemacht wird und die Hardware (Sensor). Oder eine Lagertemperaturüberwachung ohne SIL.
Mein Prozessingenieur fordert eine andere Sicherheitsfunktion und nennt das SChutzziel z.B. SIL2 für eine Lagertemperaturüberwachung im Exbereich Zone 21.
Jetzt muss meine SChaltung beide Schutzziele abdecken und zwar im höchst geforderten SIL. Im dümmsten Fall kriegt er die Rückmeldung dass das mit der Hardware (Sensor) leider nicht geht und er soll nächstes mal früher kommen.

Spannend ist, wenn Ex-Schutz mit fordert. Dann muss man teils die SIL von unterschiedlichen Funktionen, die das gleiche SChutzziel haben (Zonenreduktion) aufaddieren. Da lässt sich die TRGS725 drüber aus.

Wenn es einfach wäre, könnt ja jeder daherkommen und Anlagen bauen.
Schon cool wenn man sich dabei ertappt, wie man mit sich selber ein Dialog führt.
Aber für Euch:
Ich hab einige wenige Fachspezialisten von div.Firmen und Prüfstellen gesprochen und alle samt haben immer auf eine Trennung von SIL und ATEX hingewiesen.
Man spezialisiert sich und man kapselt sich halt ab.
Wenn man genau hinschaut, dann sind die Welten eng verwoben - und das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
 
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