Jährliche Überprüfung

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur jährlichen Überprüfung Ortsunabhängiger Elektrogeräte.

Da wir Frequenzumrichter in der Anlage verbauen, ist unser Kunde der Meinung (recht massiv),
dass wir im vorschreiben müssen, wie und mit welchen Messgeräten er seine Geräte die er bei uns einkauft zu prüfen hat.

Wie seht ihr das ?

Gruß Jürgen
 
die prüfung ist jährlich nach der entspr. din vde nach vorschrift mit zugelassenen messgeräten durchzuführen .. ende ...

^^ der satz würde meiner ansicht nach reichen ...
teilweise kann auch eine prüfung mehr als 1x jährlich nötig sein ...

ich wüsste nicht, dass ihr als hersteller hierzu spezielle angaben machen müsst ... tut der hersteller von gewerblichen waschmaschinen auch nicht ...
 
unser Kunde der Meinung (recht massiv),

als Kompromiss könntest du ihm ja etwas „Empfehlen“ .
mit dem schönen Satz den man immer liest „oder Gleichwertig“

Manche Maschinen sind ja schon etwas „speziell“ vielleicht tut er sich da etwas schwer …
Ist ja nun mal „dein Kunde“ und soll es vielleicht ja auch weiter bleiben
 
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur jährlichen Überprüfung Ortsunabhängiger Elektrogeräte.

Da wir Frequenzumrichter in der Anlage verbauen, ist unser Kunde der Meinung (recht massiv),
dass wir im vorschreiben müssen, wie und mit welchen Messgeräten er seine Geräte die er bei uns einkauft zu prüfen hat.

Wie seht ihr das ?

Gruß Jürgen
Nur anhand der Maschinenbaurichtlinie gehört zu einer Anlage eine Betriebsanleitung.

Zusätzlich ist lt. Anhang 1.7.4.2 e) der Wartungsplan zu dokumentieren:
1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung
Jede Betriebsanleitung muss erforderlichenfalls folgende Mindestangaben enthalten:
(...)
e) die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;
(...)
r) Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der zu treffenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;
s) Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen;

So wie ich das sehe hat Euer Kunde Recht, sofern Ihr ihm eine Anlage verkauft die unter die Maschinenbaurichtlinie fällt.

Aber davon abgesehen: Warum schreibt Ihr nicht einfach dem Hersteller des Frequenzumrichters und bittet ihn um eine weiterleitungsfähige Stellungsnahme? Das wäre doch kein so großer Aufwand?
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Generell meine ich gelesen zu haben, dass z.B. Schaltpläne nur bei vorheriger Absprache wenn der Kunde es fordert mit übergeben werden müssen.
Bei unseren Anlagen handelt es sich um ein Serienprodukt für die Halbleiterindustrie. Da wird mit harten Bandagen gekämpft und viel "kopiert".
Hier wollen wir natürlich nur so viel an Dokumentation herausgeben wie notwendig. ;)

In der BA stehen die Wartungsintervalle. Hier gibt es aber keine Anweisung mit welchen Geräten er was messen muss.

Da wie ihr schon schreibt, er unser Kunde bleiben soll :), werden wir so etwas wie eine Art Schritt für Schritt Prüfanleitung erstellen.

Was uns nur verwundert. Bei unserem Kunden handelt es sich um einen sehr Namhaften Hertsteller von Halbleiterprodukten die schon seit vielen Jahren unsere Produkte im Einsatz haben und diesbezüglich noch nie solche Fragen aufgekommen sind.🤔

Wie werden auf jeden Fall mal den Hersteller des FU's mit ins Boot nehmen. Ich glaube der sollte dazu etwas sagen können.:cool:

Euch ein schönes WE.
 
Generell meine ich gelesen zu haben, dass z.B. Schaltpläne nur bei vorheriger Absprache wenn der Kunde es fordert mit übergeben werden müssen.
Ich würde ja mal sagen, sowas wird vorab per Pflichtenheft geklärt.
Was uns nur verwundert. Bei unserem Kunden handelt es sich um einen sehr Namhaften Hertsteller von Halbleiterprodukten die schon seit vielen Jahren unsere Produkte im Einsatz haben und diesbezüglich noch nie solche Fragen aufgekommen sind.
Frag doch deinen Kunden einfach einmal direkt, warum diese Frage genau jetzt aufkommt. Hatten sie vielleicht Probleme nachdem sie die Prüfung gemacht haben ( soll ja auch mal vorkommen ).
 
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Richtig. Normalerweise wird das im Pflichtenheft geklärt. Da es sich um ein Produkt handelt, welches dieser Kunde schon dutzendweise bei uns gekauft hat, wird hier nie ein Pflichtenheft erstellt.

Wir für uns intern können uns seine Frage schon erklären. Das ist aber ein anderes Thema.

Grundsätzlich geht es darum, ob es eine Vorschrift gibt die uns verpflichtet ihm alles vorzugeben, was und wie er etwas zu messen hat.
Wir brauchen da etwas Futter um argumentieren zu können, falls dieses Thema größere Wellen schlägt.

Er ist ein Prüfingenieur und sollte bei dieser Anlage die wirklich nicht sehr groß ist, wissen was und wie er es messen kann.

Wie schon gesagt, werden wir aber versuchen ihm die passenden Informationen zur Hand geben.
 
So wie ich das sehe hat Euer Kunde Recht, sofern Ihr ihm eine Anlage verkauft die unter die Maschinenbaurichtlinie fällt.
und meinst nicht, dass die angabe reicht :
nur als beispiel:

filter xy nach 500 betriebsstunden wechseln
prüfung nach din vde min 1x jährlich
^^ damit ist doch auf aktuell gültige prüfvorschriften und prüfmittel verwiesen :unsure:
^^ ich kenne das so von einem unserer lieferanten ...


vde vorschriften ändern sich ja ..
 
Kurz ne andere Frage. Fällt ein FU in die Thematik ortsunabhängige Prüfung wenn dieser im Schaltschrank fest verbaut ist? Wichtig ist meines Wissens bei Frequenzumrichter das keine Tiefentladung stattfindet. Dazu geben die Hersteller Zeitangaben vor, in welcher steht wann die Geräte wie bestromt werden müssen.
 
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Wichtig ist meines Wissens bei Frequenzumrichter das keine Tiefentladung stattfindet
Was ist denn eine Tiefentladung bei einem FU?

Fällt ein FU in die Thematik ortsunabhängige Prüfung wenn dieser im Schaltschrank fest verbaut ist?
Wenn die Anlage nicht ortsfest ist, dann fällte der komplette Schaltschrank samt Inhalt darunter.
 
Was ist denn eine Tiefentladung bei einem FU?


Wenn die Anlage nicht ortsfest ist, dann fällte der komplette Schaltschrank samt Inhalt darunter.
Uns wurde gesagt, wir müssen die Frequenzumrichter im Lager in bestimmten Zeitabschnitten (2 Jahre) bestromen um eine Tiefenentladung bei den integrierten Kondensatoren entgegen zu wirken.
 
Uns wurde gesagt, wir müssen die Frequenzumrichter im Lager in bestimmten Zeitabschnitten (2 Jahre) bestromen um eine Tiefenentladung bei den integrierten Kondensatoren entgegen zu wirken.
Der Umrichter ist nach ein paar Minuten Spannungsfreiheit komplett entladen.

Das was du da ansprichst nennt man Formierung. Da geht es um die Oxidschicht von Zwischenkreiskondensatoren.

in bestimmten Zeitabschnitten (2 Jahre)
Das ist von Umrichter zu Umrichter unterschiedlich. Manche FU-Hersteller geben 1 Jahr an, manche 2 Jahre und manche das man gar nicht formieren muss.

Das hat aber alles nichts mit der Frage des Themenstarter zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Alles was irgendwie zum Ziel führt ist hilfreich :)

zur Info. Die Anlage ist mit Rollen versehen und kann an unterschiedliche Arbeitsplätze in den Laboren "gefahren" werden.

Während des Betriebes wird Sie aber nicht bewegt.

Zählt diese dann als Orstfest oder Ortsveränderlich. Da bin ich mir nicht so ganz sicher.

PS: Ich bin auch nicht derjenige der bei uns im Haus die Anlagen prüft. Ich frage nur für einen Freund.:cool:
 
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Wir gehen bei uns davon aus, dass jedes Gerät mit Anschlussstecker ortsveränderlich ist. Ja ich weiß selber, dass Anschlussstecker mit 3 S blöd aussieht.:ROFLMAO:
 
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