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Danke für die Übersicht. Somit sollte es dann ein Ortsfestes Betriebsmittel sein.
Ist bei deiner Maschine die Masse so groß, dass sie nicht leicht bewegt werden kann oder hat mechanische Befestigungen zur Wand/Boden?

Ich glaube nicht weil du schreibst ja:
Die Anlage ist mit Rollen versehen und kann an unterschiedliche Arbeitsplätze in den Laboren "gefahren" werden.

Wie kommst du also darauf, das es ein ortsfestes Betriebsmittel ist?
 
Unsere Anlagen werden auf jeden Fall während des Betriebes nicht bewegt. Ansonsten hätte derjenige der unsere Anlagen verwendet ein "kleines" Problem. Diese müssen während des Betriebes an Ort und Stelle bleiben damit ein Prüfablauf nicht unterbrochen wird. Wenn diese Anlagen nicht benötigt werden, können diese auch an andere Stellen im Labor gebracht werden. Das geschieht aber im Stromlosen Zustand.
 
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Unsere Anlagen werden auf jeden Fall während des Betriebes nicht bewegt. Ansonsten hätte derjenige der unsere Anlagen verwendet ein "kleines" Problem. Diese müssen während des Betriebes an Ort und Stelle bleiben damit ein Prüfablauf nicht unterbrochen wird. Wenn diese Anlagen nicht benötigt werden, können diese auch an andere Stellen im Labor gebracht werden. Das geschieht aber im Stromlosen Zustand.
Deshalb bleibt es trotzdem ein Ortsveränderlicher Verbraucher.

Das einzige was man machen kann z.B. bei einem Monitor am Schreibtisch, den Prüfintervall heraufzusetzten. Ich Glaube mich zu erinnern auf maximal 3 Jahre.
 
Unsere Anlagen werden auf jeden Fall während des Betriebes nicht bewegt. Ansonsten hätte derjenige der unsere Anlagen verwendet ein "kleines" Problem. Diese müssen während des Betriebes an Ort und Stelle bleiben damit ein Prüfablauf nicht unterbrochen wird. Wenn diese Anlagen nicht benötigt werden, können diese auch an andere Stellen im Labor gebracht werden. Das geschieht aber im Stromlosen Zustand.
Meine Cooking Chef bewege ich während sie rührt auch nicht in meiner Küche. Danach räume ich sie weg. Das geschieht im stromlosen Zustand.
Ist sie jetzt ein ortsveränderliches Gerät nach deiner Theorie oder nicht?
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Zuletzt bearbeitet:
Moin,

aber was ich dann nicht so richtig verstehe:
Laut der DGUV sind Standbohrmaschinen mit Stecker ortsfest. Bedeutet es, dass sie im Sinne der DGUV ortsveränderlich ist, wenn ich Rollen drunter schraube? Das kann doch nicht gemeint sein.

Da bleibt m.E. eine Grauzone, die nicht genau definiert wurde (was halt auch etwas schwierig ist).
Ortsveränderliche Maschinen sind m.E. solche, die halt getragen werden können. Das wäre bei der Standbohrmaschine schwierig (was, wenn ich doch eine Möglichkeit finde?). Und ist sie ortsveränderlich, solange ich sie mit einem Hubwagen durch die Gegend schiebe? Also schnell prüfen, bevor sie wieder abgestellt wird!!!

Ich denke man muss das Gehirn einschalten und darüber nachdenken, was GEMEINT ist. Ich denke, Geräte, die ÜBLICHERWEISE getragen werden, sind ortsveränderlich. Geräte, bei denen es unüblich ist oder bei denen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, um sie zu bewegen (Rollen drunter schrauben), sind ortsfest.

IMHO

VG

MFreiberger
 
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Hallo Mike,
laut deiner Übersicht bin ich davon ausgegangen, das es sich bei ortsveränderlicher Anlagen/Geräten um solche geht, wie z.B. eine Bohrmaschine die im laufenden Betrieb bewegt wird.

Wir haben diese Diskussion bei uns im Haus auch schon früher geführt ohne das es ein eindeutiges Ergebnis gab.

Aber ja, wenn du es so siehst kann man unsere Anlagen mit etwas Aufwand, wenn man es möchte im Betrieb verschieben.

So wie es auch MFreiberger schildert, denke ich das ortsveränderlich meint das ein solches Gerät üblicherweise getragen wird.
 
Jetzt sollte man sich meiner Meinung nach nicht an der Größe des Gerätes oder an dem Zustand des Gerätes zum bewegten Zeitpunkt aufhängen.

Warum habe ich denn für ortveränderliche und ortunveränderliche Geräte unterschiedliche Prüfzyklen?
Weil bei den ortsveränderlichen die Gefahr größer ist, daß sie während/durch den Transport beschödigt werden, weil sie nicht immer an der gleichen Stelle, also auch in "nicht dafür vorgesehenen Umgebungsbedingungen" betrieben werden, und schlußendlich, weil jemand sie in der Hand halten kann und dadurch gefährdeter ist.

Ich würde es bei einer "großen" Maschine so definieren wollen:
Ist die Maschine grundsätzlich beweglich (Standbohrmaschine), aber wird sie dauerhaft ortsfest betrieben, würde ich sie als solche behandeln.
Wird sie, weil sie z.B. nur ein Mal im Jahr genutzt wird, ständig (per Stapler) von einer Ecke in die andere befördert, weil sie ständig irgendwo im Weg steht und keinen festen Standort hat, wäre sie ortsveränderlich.

Das Gleiche bei Deiner Anlage:
Wenn diese Anlage grundsätzlich verschiebbar ist, aber immer an der selben Stelle stehen würde, würde ich die Prüfintervalle ggf. hochsetzen.
Da Du aber sagst, sie wird regelmäßig irgendwo anders aufgebaut, ist sie per ortsveränderliche Anlage zu behandeln.
Ob Du sie im Betrieb oder stromlos verschiebst, ist dabei vollkommen egal. Jede Ortsveränderung kann sich negativ auf die Anlage auswirken. Z.B. wird der Stecker ständig am Kabel aus der Wand gezogen. Oder die Anlage wird am Kabel gezogen, weil es so bequem ist, läßt sich gut um die Kupplung vom Stapler wickeln... Jede Ortsveränderung kann Schäden an der Anlage hinterlassen, die die Betriebssicherheit gefährden.
 
Da wir Frequenzumrichter in der Anlage verbauen, ist unser Kunde der Meinung (recht massiv),
dass wir im vorschreiben müssen, wie und mit welchen Messgeräten er seine Geräte die er bei uns einkauft zu prüfen hat.
In der BA müsst ihr definieren welches Prüfverfahren zur Prüfung eingesetzt werden muss. Daraus ergibt sich die Auswahl des geigneten Messgerätes.
Der Prüfer baut im allgemeinen ein Gerät nicht auseinander. Da du schreibst, das ihr FU einsetzt ist mit Ableitströmen zu rechnen. Daraus ergibt sich das Messverfahren.
Auserdem müsst ihr den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Umgebung definieren. Daraus ergibt sich z.B. die Anschlussleitung.
Desweiteren müsst ihr definieren ob das Gerät Ortsfest oder -veränderlich ist. Daraus ergeben sich die maximalen Prüfzyklen. Hier ist eine Empfehlung eurerseits durchaus angebracht.

meine Meinung ohne das Gerät zu kennen.
Da es Rollen hat ist es ortsveränderlich. Der Mitarbeiter wird es verschieben (ohne den Stecker zu ziehen) und das Kabel wird durch Bürostuhle überfahren werden. Darum ein H07 Anschluß. Aus dem gleichen Grund ein max. Prüfintervall von 1 Jahr.
 
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denke ich das ortsveränderlich meint das ein solches Gerät üblicherweise getragen wird.
Nein.
Mein Kühlschrank hat auch Rollen. Trotzdem ist er Ortsfest (er verbleibt während der gesamtem Lebensdauer überwiegend an seinem Platz). Mein Ölradiator heit keine Rollen, trotzdem ist er ortsveränderlich, auch wenn ich ihn während des Betriebes nicht herumtrage.
 
Hallo JSEngineering und holgermaik,

vielen Dank für eure Informationen. Ihr habt das sehr verständlich erklärt. So betrachtet werden wir die Anlage bei uns im Haus als ortsveränderlich ansehen. Unsere BA ist bezüglich bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Umgebung schon sehr gut geschrieben. Wie es mit den Prüfzyklen aussieht, kann ich aktuell nicht sagen. Muss ich noch einmal nachschauen. Evtl. muss man hier die Doku noch ein wenig nachbessern.

Vielen Dank euch allen für eure Antworten und allen ein schönes Wochenende.

Gruß Jürgen
 
Deshalb bleibt es trotzdem ein Ortsveränderlicher Verbraucher.

Das einzige was man machen kann z.B. bei einem Monitor am Schreibtisch, den Prüfintervall heraufzusetzten. Ich Glaube mich zu erinnern auf maximal 3 Jahre.
Die meisten Monitore haben heute eh kein Metallgehäuse mehr und das Netzteil hat Schutzisolierung. Warum die Hoftruppe sich das jedes Jahr antut und unter die Schreibtische der Büros kriecht...? Muss irgendwas zwischen religiösem Ritus, Masochismus und Esotherik sein, ich hab mich nicht fragen getraut.
 
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Die meisten Monitore haben heute eh kein Metallgehäuse mehr und das Netzteil hat Schutzisolierung. Warum die Hoftruppe sich das jedes Jahr antut und unter die Schreibtische der Büros kriecht...? Muss irgendwas zwischen religiösem Ritus und Esotherik sein, ich hab mich nicht fragen getraut.

Die HDMI, VGA, DVI,....Anschlüsse sind doch bei einem Monitor der direkt über eine Kaltgerätedose verfügt geerdet?! Es wäre also nicht vollständig unmöglich das es hier zu Fehlern kommen kann, daher müssten sie weiterhin geprüft werden.

Anders wären die Monitore die ich hier Zuhause z.B. habe. Diese arbeiten mit 16V und es existiert ein externer Trafo. Da müssten die Monitore nicht geprüft werden.
 
Mag sein, dass die nach Anzahl der Prüflinge abrechnen :unsure:
Wie würdest du vorgehen? An so einem Bürotisch gibt es ja Steckdosenleisten, PC's und viele andere 230V Gerät die geprüft werden sollten/müssen. Die zu prüfen ist Zeitlich ein größer Aufwand, was würdest du da als Prüffrist vergeben?

Ich bin kein Prüfer mehr, vor 10 Jahren habe ich das machen dürfen. Büros haben mich immer genervt. Damals war noch jährlich angesagt 🤮
 
Wie ich es machen würde ....hab ich mir noch nicht überlegt. Unsere Truppe macht es einfach alle10 Monaten, wenn mal einer krank ist dann bleibt trotzdem Zeit und dann macht sie an jedes Radio, jeden Wasserkocher, jeden PC und jeden Monitor einen Pieps und einen Aufkleber.
Möglicherweise geht das schneller als auf jedes Typenschild schauen was nötig gewesen wäre, möglicherweise rechnen sie jeden Prüfpunkt ab. Wie gesagt, sicher ist sicher.
 
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