Oh man so viel Input, das muss ich erstmal sortieren.
Wie kann man sich das vorstellen? Wenn die Fehler "gesundheitsgefährdend" sind, dann ist die Anlage von dem Betreiber stillzulegen.
An deiner Stelle würde ich den Anlagenbetreiber schriftlich darauf hinweisen. Jetzt ist der Mangel schließlich bekannt und für den weiteren
Verlauf ist der Betreiber verantwortlich.
Ein Schutzeinrichtung wurde mit einer "normalen" Siemens SPS ausgeführt und müsste nach unserem Erkenntnis stand eine Safety-SPS sein, davon mal gesehen werden die Funktionen nicht nicht gemäß der zuständigen DIN ausgelöst was unterbestimmten Umständen zu einer Verpuffung oder Explosion führen könnte
naja, da gabs ja schon mehrere solcher Themen hier...
Schwierige Situation, am Ende würd ich sagen, häufig sind die Anlagen/Maschinen heute doch eher so komplex, dass es immer schwieriger wird, in fremden Programmen durchzusteigen, erst recht, wenn da Codegeneratoren, sonstwas verwendet wird.
Was ich damit sagen will, man sollte es sich nicht mit dem originalen Programmierer der SPS verscherzen. Evtl. hat der auch schon die Firma gewechselt und man kommt an den dran?
Geht es nur um das F-Passwort?
Wie komplex ist die Steuerung, könnte man die einfach nachprogrammieren?
Wenn das ganze vor Gericht geht, steht die Maschine vermutlich die näcsten 5 Jahre, bis da ne Entscheidung getroffen ist. Und dann findet die alte Firma vermutlich den letzten Stand und das aktuelle Passwort auf einmal nicht mehr...
Am Ende gehts aber auch nicht nur um ein "Ende des Geschäftsverhältnisses". Auch so Dinge wie Insolvenz, Krankheit wichtiger Mitarbeiter, Servercrash... können dazu führen, dass man auf einmal keinen Softwarestand und auch sonst niemanden mehr hat... Für Streitfälle gibts ja diese Möglichkeit, die Software und Passworte bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen, mit klar definierten Gründen für Zugriff...
Das ist jetzt kein Atomkraftwerk, wir könnten das mühelos neu programmieren, aber die Steuerung ist durch mehrere Schaltschränke verknüpft. Ohne einen Anlagenstillstand, Betriebsausfall und Backup-Anlage wird es nicht gehen. Da durch werden erhebliche Kosten entstehen.
Genau das mit der Datensicherung, Abgang der Mitarbeiter, Insolvenz des Errichters etc. hat der RA auch vor Gericht angeführt und das man nur in der Siemensebene Schaltbefehle programmiert. Es fehlen schon die Zugangsdaten fü das TIA-Portal, ob die Bausteine zusätzlich geschützt sind wissen wir nicht.
Vielleicht kann der Hersteller ja motiviert werden indem man auf die Fehler hinweist und dass er nicht CE-Konform gewesen sein kann und daher die Marktaufsichtsbehörden sicher interessiert sind davon zu erfahren…
Die Idee hatte ich auch schon, nur die SPS ist ein Problem sonder auch Teile der Anlage und die Dokumentation ist eine Katastrophe. Das alles zusammen reicht Problemlos für die Markaussicht. Aber was passiert dann, denen wird die Lizenz entzogen, dann heben die die Finger und wir sind kein Stück weiter...
Ganz ehrlich, ich würde mal ganz normal auf das Gegenüber zugehen und die Situation erklären und Nachbesserung fordern. Dass ist aber die Aufgabe des Anlagenbetreibers.
Ich würde auch nicht zu laut rumschreien. Das erste was passieren wird ist die Anlagenstilllegung ( und evtl. gibt es ja auch gar keinen Mangel ).
Man ist freundlich auf den zugegangen, aber Null Reaktion. Nur so ist es zu Eskalation mit Gericht gekommen. Einsicht gleich null. Die Mängel sind so offensichtlich, das man schon von Vorsatz sprechen muss!
Ja, Ja, sehr schwierige Situation. Anlage wurde 2022 geliefert. Da ist der Lieferant wahrscheinlich aus der Gewährleistung draußen, außer ihr habe im Vertrag etwas geregelt (Wahrscheinlich nicht, denn sonst würden wir hier nicht diskutieren).
Wenn der Lieferant eine Anlage liefert, dann muss er für diese auch eine Konformität ausstellen und nennen, nach welchen Normen er gebaut hat (Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV, etc… je nach dem was notwendig ist). Wenn er ein CE-Zeichen auf die Maschine klebt, dann muss er auch die entsprechenden Dokumnete für eine Konformitätserklärung erstellt haben. Er muss dies nicht mit ausliefern, es reicht die CE-Erklärung, aber der Kunde hat ein Recht auf Einsicht bei Lieferanten in diese Dokumente.
Der Lieferant muss also eine Gefährdungsbeurteilung / Risikoanalyse durchgeführt haben, auf dessen er z.B. den Performance Level für die Sicherheitselemente festlegt. Es ist auch in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten, dass diese Sicherheitsfunktionen erreicht wurden.
Wenn Du nun schreibst, dass gravierende Sicherheitsmängel oder Gesundheitsgefahren (was auch immer damit gemeint ist??) vorhanden sind, waren die schon seit der Inbetriebnahme und Übergabe da?? Dann passt die Ausführung der Maschine nicht zur den Dokumenten oder die Dokumente sind falsch. Also muss es hier Nachbessern.
Vorausgesetzt, die Maschine ist noch so, wie der Lieferant diese bei der Übergabe verlassen hat und keiner in der Zwischenzeit etwas daran geändert hat. Dann wird der Betreiber zum Hersteller!!
Das ist das gute es wurde ebenso nicht festgelegt welches Recht gibt und damit gilt automatisch das BGB. Du wirst da was durcheinander, der Errichter muss ein Risikobewertung durchführen, dann muss er eine entsprechende Dokumentation erstellen und dem Betreiber vor der Inbetriebnahme aushändigen, damit dann der Betreiber/Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung schreiben kann. In dem Fall gibt es nicht mal eine richtige Bedienungsanleitung. Die
Risikobeurteilung hat er vermutlich unwissendlich auch ausgeliefert, die Anzahl der Seiten reicht nicht mal aus um eine Feuer anzumachen. Die Dokumentation ist absolut mangelshaft!
Nach unsere Auffassung waren die Mängel schon bei Inbetriebnahme und die Anlage ist unverändert, ausser das mir den Fernzugriff gekappt haben.
Kann man nicht sagen, wir waren ja nicht dabei. Ich würde einfach zur Nachbesserung aufrufen. Warum sollte er auch das Programm rausrücken, wenn man zerstritten ist. Vielleicht hat das ja auch gute Gründe
Zu dem Zeitpunkt war man noch nicht zerstritten, aber die Arbeiten im Rahmen eines bestehend Wartungsvertrag wurden nicht fachgemäß ausgeführt und dadurch ist das eskaliert.
Dazu kommt noch, dass in aller Regel der Lieferant nicht komplett bezahlt wurde, weil noch Mängel bestehen. Dann ist seine Motivation, die Software rauszugeben ohnehin bei NULL. Vielleicht kann man da verhandeln, indem man noch einmal etwas Geld anbietet. Das kann man ja mal kalkulieren, noch etwas nachlegen oder neu programmieren, was kostet mehr.
Die Anlage ist vollständig bezahlt, da der Betrieber sich dieser Fehler überhaupt nicht bewusst war und dem Lieferanten 100% vertraut hat.
Der Kunde ist jetzt extrem verärgert, ob der noch bereit ist 1 Cent zu überweisen kann ich nicht sagen