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Hallo zusammen,
wir haben eine neue Maschine gekauft - und wie immer keine Maschinensoftware (SPS-Programm ect.) dazu bekommen.
Nun sagte mir jemand das nach Ablauf der Garantie die Software nicht verwehrt werden kann, da der Betreiber die Chance haben muss
die Maschine bei Ausfall einer z.B. SPS selber wiederherzustellen.
Das soll in den Maschinenrichtlinien so drinstehen - ich finde da aber nichts dergleichen.
Steht also irgendwo geschrieben das ich / wir als Betreiber ein Anrecht auf die Software haben?
wir haben eine neue Maschine gekauft - und wie immer keine Maschinensoftware (SPS-Programm ect.) dazu bekommen.
Nun sagte mir jemand das nach Ablauf der Garantie die Software nicht verwehrt werden kann, da der Betreiber die Chance haben muss
die Maschine bei Ausfall einer z.B. SPS selber wiederherzustellen.
Das soll in den Maschinenrichtlinien so drinstehen - ich finde da aber nichts dergleichen.
Steht also irgendwo geschrieben das ich / wir als Betreiber ein Anrecht auf die Software haben?