Funktionsprüfstand Eigenbau Risikobeurteilung & CE in Eigenregie

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Stevenn, danke für die Ergänzung.

Zu 2-4: Ja, leider ist es immer noch eine gewisse Kopf-in-den-Sand-Mentalität von vielen Herstellern, obwohl es dieses Gesetz für Maschinen bereits seit über 20 Jahren gibt. Und das, was ich in 2-4 beschrieben habe ist keine Auslegungssache. Das ist alle eindeutig bestimmbar.

Die BA von einem Praktikanten schreiben zu lassen ist m. M. n. bereits Fahrlässigkeit. Jeder Hersteller hat eine gesetzliche Instruktionspflicht die sich aus dem Produktsicherheitsgesetz ergibt. Passiert ein Unfall und es wird festgestellt, dass die Betriebsanleitung nicht auf diese Gefahr hinweist, hat der Hersteller diese verletzt. Wenn dann herauskommt, das ein Praktikant die BA geschrieben hat, dann gute Nacht, Marie.

In der Maschinenrichtlinie sind im Artikel 1.7.4.2 des Anahngs I die Anforderungen an die Betriebsanleitung aufgelistet. Und das sind wie bei allen Artikeln des Anhangs I nur die Mindestanforderungen die auf jeden Fall erfüllt sein müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stevenn und Flachkoepper,
mein Reden! Ich bin da voll auf eurer Seite.
Und das mit "auf den PST los schicken..." war selber ein Angebot von ihm. Wenn er die versteht und den Prüfstand versteht und die Gefahren erkennt, dann ist die BA mehr wie gut... ;)
Der Praktikant soll ja nur die "Schreiberling" Arbeit machen.

Ach ich weiß doch was ihr meint, ich sehe es ja genau so. Nur ich rede hier halt immer gegen eine Wand von Unverständlichkeit... das nervt... wirklich.
Ich habe sogar mehrfach schon auf die Inhalte einer BA nach:
-BA Vorgaben MRL (1.7.4)
-BA Vorgaben 12100 (6.4 bzw. 6.4.5)
-BA Vorgaben 13849-1 (11)
-alte Norm: 62079 als Info
-neue Norm: 82079 (in englisch)
hingewiesen. genau so wie, dass die BA auch am Produkt geschrieben wird. Das heißt, dass man sich praktisch da hinsetzt und dazu Notizen macht.
und die BA dann durch, nicht-ersteller, dann geprüft werden soll.

zu 2-4, deswegen bin ich ja auch der ganzen Sache hier hinterher und habe diesen Post auch deswegen eröffnet. Ich bin ja schließlich "die arme Sau" die das alleine machen muss. Und nur Hilfe durch Eigenrecherche, über Telefon, dieses Forum bekomme oder nette Kollegen die mir zwischen durch mal nen Tipp geben aus nem anderen Standort. Die sich aber auch nicht dazu berufen fühlen mir das abzunehmen. (Warum sollten sie auch, andere Abteilung etc.).

Aber das passt auch zur Taktik "ja erst mal als Hersteller aufstellen und Inbetriebnahme auf Herstellerseite machen, in der Zeit kann man die BA ja noch schreiben".... pfffffffff so kurz vor Ziel (sitze da gefühlt schon 1 Jahr dran, von erste Zeile MRL lesen (die ich bis dato noch nicht mal kannte) bis jetzt + dazu noch die normale Tätigkeit).

Sorry fürs rum nörgeln.

Ich bin euch echt dankbar!
 
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@Al1: du kannst ja ein paar Beiträge rauskopieren und deinen Vorgesetzten mal zeigen. Mein Tipp ist einfach nur nicht nachlassen und nicht einfach so hinnehmen.
Und wenn deine Vorgesetzten es nicht für nötig halten sich an Gesetze zu halten, kann man sich ja überlegen ob das die richtige Firma ist. Denn wenn was passiert schadet so etwas unter Umständen der Firma immens.
 
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