TIA Zweikanal/Einkanal

Elektriko

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Hallo,
bei der Konfiguration eines Zweikanal-Sensors/Inputs, zB 2 Eingänge von Not-Halt (F-SPS Siemens, allgemein, in diesem Fall S7-1500)

Man nimmt zB DI0 und DI4 mit der Konfiguration 1002.
Meine Frage: wenn aber wir konfigurieren 1001, nimmt immer der erste Kanal von beiden? In diesem Fall DI0?

Danke
Grüße







Danke Grüße
 
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Man nimmt zB DI0 und DI4 mit der Konfiguration 1002.
Meine Frage: wenn aber wir konfigurieren 1001, nimmt immer der erste Kanal von beiden? In diesem Fall DI0?

Bei 1001 ist es egal welchen F-DI du verwendest.
Wichtig ist, falls du die interne Spannungsversorgung verwendest, die passende Potentialgruppe zu verwenden.
Mit der Kombination F-DI und Poentialgruppe erfolgt die Auswertung auf Querschluß.
 
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bei 1oo2 kannst du entweder in der Software selber die IO auf den entsprechenden 1oo2-Baustein schalten, oder du benutzt die HW-Config. Im zweiten Fall muss man glaube ich immer Kanal 0 und 4 zusammenschalten, 1 und 5 usw, offset 4.
Dann kommt es halt auch prinzipiell erst mal drauf an ob es eine Zweikanaligkeit braucht, z.B. kann man unter gewissen Umständen Fehlerausschlüsse treffen und einkanalig fahren (ISO 13849-2 Anh.D)
 
Dann kommt es halt auch prinzipiell erst mal drauf an ob es eine Zweikanaligkeit braucht, z.B. kann man unter gewissen Umständen Fehlerausschlüsse treffen und einkanalig fahren (ISO 13849-2 Anh.D)

Bei Not-Halt kommt dann noch dazu, dass es eine ergänzende Sicherheitsmaßnahme ist. Da gibt es dann auch immer die Diskussion um die Ausführung. Reicht PLc oder muss es der höchste notwendige PL der Anlage sein.
 
Bei Not-Halt kommt dann noch dazu, dass es eine ergänzende Sicherheitsmaßnahme ist. Da gibt es dann auch immer die Diskussion um die Ausführung. Reicht PLc oder muss es der höchste notwendige PL der Anlage sein.
Wenn ich mich recht erinnere haben die in der Schulung erzählt gleicher PL wie die sonstigen Sicherheitsfunktionen, aber mindestens PLc.
Müsst ich aber nochmal nachschauen, was ich mir damals aufgeschrieben hatte...
 
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Wieso auch sollte ein Not-Halt, der im Fehlerfall eine PLd-Gefahr abschaltet, in PLc ausgeführt sein dürfen. Das macht ja keinen Sinn.

Wenn die Gefahr potenziell tödlich ist und sich im Betrieb nicht vermeiden lässt oder die Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich oft oder ständig ist... dann gilt das für die eigentliche Schutzfunktion, sowie auch für die ergänzende Maßnahme.

Da würde ich mich schon aus eigenem Interesse nicht auf was niedrigeres herunterhandeln lassen, denn wenn der Not-Halt gedrückt werden muss, dann ist die Kacke in der Regel am dampfen... und dann will keiner die Diskussion mit dem Staatsanwalt oder dem Gutachter führen, wie man auf die Idee gekommen ist für die Schutztür PLd, beim Not-Halt nur PLc anzunehmen.
 
@xMisterDx
Die Begründung warum ein Not-Halt einen geringeren PLr haben kann ist Folgende:
Der Not-Halt ist nur eine ergänzende Schutzeinrichtung. Die eigentliche Gefährdung / Gefahrenstelle muß durch andere Schutzmaßnahmen (Abdeckungen, Schutzüren, ...) abgesichert werden. Versagen diese Schutzmaßnahmen oder kommt es durch Fehlbedienung oder Ähnliches zu einer Gefährdung, dann bleibt der Not-Halt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit darf man als entsprechend gering ansehen. Deshalb der geringere PL. Hast du nicht trennende Schutzeinrichtungen (Lichtgitter, Zweihand, ...) dann ist das Risiko u.U. höher. Da kann dann ein höherer PLr notwendig sein. So wurde es mir auf einer Safety-Schulung erklärt.
Man muss halt schauen, was in der RBU rauskommt.

Bei ner Maschine mit F-Steuerung ist es in der Praxis eigentlich kein großer Unterschied ob ich nen 1- oder 2-kanaligen Not-Halt verbaue.
Bei einfachen Maschinen oder Serienmaschinen siehts schon wieder anders aus.
 
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