hauptschalter Türeinbau zulässig?

mertens2

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Hallo,

ich hab irgendwie im hinterkopf, das hauptschalter für türeinbau nicht mehr zulässig sind, sondern nur noch auf montageplatte und dann mit türkupplungsdrehgriff. Weiss jemand wo sowas steht? Gilt das nur ab gewissem strom?

gruß und dank
 
Ich weis keine Offizielle Quelle bin aber schon bei manch einem Kunden auf eigene Vorschriften getroffen.
 
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Hi , davon habe ich noch nie gehört , ich baue meine Schalter zumindest bis 63 A alle in Türen ein. Ob es Sinn macht einen 125 A Schalter in eine Türe einzubauen und dann 6 70mm² Drähte durch Schläuche zu führen musst du aber selber entscheiden.

Greetz Daniel
 
Hallo,

von einer Vorschrift die das verbietet habe ich auch noch nichts gehört.
Wenn dem so wäre würde wohl kein Anbieter mehr Schalter für den
direkten Fronteinbau anbieten.
Wie bereits oben erwähnt wird es bei größeren Querschnitten sicherlich schwer . Da spielen dann auch gegebenenfalls die zulässigen Biegeradien
eine Rolle.

edi
 
schließe mich an.
bis 63A bauen wir in die tür, drüber (logischerweise) auf die platte.
eine vorschrift dagegen ist mir auch nicht bekannt.
 
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edi schrieb:
Hallo,

von einer Vorschrift die das verbietet habe ich auch noch nichts gehört.
Wenn dem so wäre würde wohl kein Anbieter mehr Schalter für den
direkten Fronteinbau anbieten.
Wie bereits oben erwähnt wird es bei größeren Querschnitten sicherlich schwer . Da spielen dann auch gegebenenfalls die zulässigen Biegeradien
eine Rolle.

edi

naja, man kann solche schalter ja auch in die seitenwand setzen...
 
Der Tüv Südwest (Ulm) hat den Hauptschalter in der Türe bei einer Maschine von uns vor kurzem bemängelt. Ihm hat es nicht gefallen, daß der Schalter in der Türe eingebaut war. Der Schalter war direkt in die Türe eingebaut und sollte dem Tüv-Prüfer nach auf die Montageplatte kommen und mit entsprechender Verlängerung auf einen Knebel in der Türe geführt werden. Ich weiß leider nicht mehr auswendig mit welcher Begründung. Ich habe schon desöfteren erlebt daß aber eine solche Verlängerungskonstruktion noch schlechter ist als ein in die Tür eingebauter Schalter, einmal an der Schaltschranktür entsprechend gezerrt (und vergessen den Schalter auszuschalten), schon hängt die Verlängerung herunter. Wehe wenn der Schaltschrank wieder geschlossen wird und die defekte Verlängerung vergessen wird: Hauptschalter ohne Funktion.
 
Ja, die Verlängerungen sind Müll, hängen runter, sind kaum montierbar und zum Schluß einfach nicht mehr im Schrank drin, so daß der Hauptschalter überhaupt nicht mehr funktioniert. Was denken die TÜV-Leute sich dabei?
 
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Hallo,
man kann einen Hauptschalter überall hinbauen wo er zugänglich ist. Wenn er hinter einer Schranktüre (ohne Türkupplung ) sitzt darf er nur nicht Not-Aus Funktion haben.
Es ist die BGV A3 zu beachten. Alle spannungsführenden Teile dürfen nicht direkt zugänglich sein.

Das entfällt bei einer Türkupplung mit Verriegelung. Jetzt kann man die Tür nur öffnen bei ausgeschaltetem Hauptschalter. Es brauchen nur noch die Klemmen vor dem Hauptschalter abgedeckt werden und als Spannungsführend gekennzeichnet. Gilt auch für Fremdspannungen (z.B. USV- Spannung).
Wenn schon Türkupplung dann ohne Verlängerung. Besser den Schalter auf der MP höher setzen.
Gruß Wilfried
 
Ralle schrieb:
Ja, die Verlängerungen sind Müll, hängen runter, sind kaum montierbar und zum Schluß einfach nicht mehr im Schrank drin, so daß der Hauptschalter überhaupt nicht mehr funktioniert. Was denken die TÜV-Leute sich dabei?

Ne...kann ich echt nicht behaupten.
Solche Haupschalter muss man natürlich auch richtig einbauen können :roll:
 
Hallo lieber Gast,

gilt die Aussage für alle Fabrikate ( dann werden unsere Monteure entlassen ), oder hast du ein bestimmtes (welches) im Auge.

Bei einem 600mm tiefen Schrank ist die Verlängerung für einen 63A Schalter ca. 350mm lang. Zusätzlich ist noch das Passstück angebaut. Bei den mir bekannten Fabrikaten hängen die Sch..dinger immer daneben.
Aber es gilt die Weisheit:
Man kann alt werden wie ne Kuh, man lernt immer noch dazu. :p
Gruß Wilfried
 
Bei größeren Leistungen mach ich es so.
Der Schalter wird auf die Montageplatte im Schrank montiert. Die Schranktür bekommt vor dem Schalter einen Ausschnitt. Genau hinter dem Türausschnitt wird eine Platte montiert auf der der Schaltergriff (mit Stange zum Schalter) sitzt. Leider ist so der Schrank nicht mehr dicht. Deshalb wird vor dem Türausschnitt (wo der Schaltergriff durchschaut) ein Klarsichtfenster zum öffnen montiert.
Ist etwas Arbeit aber eine saubere funktionelle Sache.

smoe
 
smoe schrieb:
Bei größeren Leistungen mach ich es so.
Der Schalter wird auf die Montageplatte im Schrank montiert. Die Schranktür bekommt vor dem Schalter einen Ausschnitt. Genau hinter dem Türausschnitt wird eine Platte montiert auf der der Schaltergriff (mit Stange zum Schalter) sitzt. Leider ist so der Schrank nicht mehr dicht. Deshalb wird vor dem Türausschnitt (wo der Schaltergriff durchschaut) ein Klarsichtfenster zum öffnen montiert.
Ist etwas Arbeit aber eine saubere funktionelle Sache.

smoe
Hallo,
das heißt, man kann die Schaltschranktür öffnen bei eingeschaltetem Hauptschalter?
Grüße
ralfm
 
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...kurze frage...
spielt es überhaupt eine rolle ob sich die türe öffnen lässt wenn der hauptschalter eingeschaltet ist? ich meine wie will man das verhindern wenn der hauptschalter in die seitenwand montiert ist?
 
ralfm schrieb:
das heißt, man kann die Schaltschranktür öffnen bei eingeschaltetem Hauptschalter?
Grüße
ralfm
Ja die Tür kann man öffnen ohne das ausgeschaltet ist. Das ist auch gut so. Die stromführenden Teile im Inneren sind ja alle abgedeckt.

smoe
 
so, jetzt habe ich doch mal nachgeschaut, die Begründung war:

Der Hauptschalter ist an die Schaltschranktür montiert. Entsprechend EN 60 204-1 Kap. 12.2.1 dürfen an Schaltschranktüren nur Geräte für Bedienung, Anzeige, Messung und Kühlung montiert werden.
 
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Hallo Oberchefe,
die EN60204 gilt nur für Maschinen (VDE 0113). Nach VDE 0100 ist mir so eine Vorschrift nicht bekannt.
Aber die EN60204 ist für mich an der Stelle auch nicht eindeutig. Da heißt es:

10.7 Geräte für das Stillsetzen im Notfall
10.7.1 Anordnung
Geräte für das Stillsetzen im Notfall müssen leicht erreichbar sein.
Geräte für das Stillsetzen im Notfall müssen an jedem Bedienstand sowie an anderen Orten, wo die Einleitung eines Stillsetzens im Notfall erforderlich sein kann, vorhanden sein.


Wenn mein Haupstschalter auch Not-Aus Funktion hat ist er ein Bediengerät und muss in die Türe zu den anderen Bediengeräten.

Ich verstehe die Vorschrift so, dass Schaltgeräte wie Schütze oder Leistungsschalter (ohne Handantrieb) mit Fernbetätigung nichts auf der Türe verloren haben.
Für mich ist ein Motorschutzschalter oder Sicherungsautomat auch ein Bediengerät und könnte somit in der Türe eingebaut werden.
Vielleicht kennt jemand ja eine Stelle wo man den Begriff "Geräte für Bedienung" festgelegt hat, damit meine Hauptschalter weiter in der Türe eingebaut werden.

Gruß Wilfried
 
Tja.. Ich steh jetzt vor einem ähnlichen Problem. Ich möchte in eine Schaltschranktür einen "Wartungsschalter" einbauen. Dieser Schalter schaltet einen gewissen Bereich der Anlage ab um gefahrlos Wartungsarbeiten durchführen zu können. Es ist keine Not-Aus-Funktion vorgesehen. Der Schalter ist also schwarz.

Gilt das als Bedienelement ?
Darf ich das in die Schaltschranktür einbauen ?

Axel
 
Lipperlandstern schrieb:
Gilt das als Bedienelement ?
Darf ich das in die Schaltschranktür einbauen ?
Bei uns ist der Wartungsschalter (Schlüsselschalter) normalerweise in der Schaltschranktür eingebaut, schließlich muß er ja vom Wartungspersonal bedient werden, also ist er auch ein Bedienelement. ;)


Gruß Axel
 
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