E-Plan muss geliefert werden?

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Wir hatten letztes Jahr einen Referenten vom TÜV da, der hat einen Vortrag über Maschinensicherheit gehalten. Der Typ hat eisern die Meinung vertreten, dass ein detaillierter Schaltplan nicht geliefert werden MUSS - wenn es nicht anderweitig vertraglich festgeschrieben ist. Ihm nach reiche BA, Wartungsanleitung, Blockschaltbilder oder ähnliches zur Beschreibung der Sicherheitsfunktionen. Wer sich eine Kreissäge kauft, bekommt auch keinen Schaltplan dazu.
Wie auch immer, wir liefern den Schaltplan mit weil es einiges an Diskussion mit dem Instandhaltungspersonal spart.
Schadet auch nicht wenn man vor dem Bau den Plan mit dem Kunden durchschaut, besonders wenn es Schnittstellen gibt.
 
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Wir hatten letztes Jahr einen Referenten vom TÜV da, der hat einen Vortrag über Maschinensicherheit gehalten. Der Typ hat eisern die Meinung vertreten, dass ein detaillierter Schaltplan nicht geliefert werden MUSS - wenn es nicht anderweitig vertraglich festgeschrieben ist. Ihm nach reiche BA, Wartungsanleitung, Blockschaltbilder oder ähnliches zur Beschreibung der Sicherheitsfunktionen.

Wie bereits geschrieben, kenne ich diese Aussagen auch so.
Ergänzend noch dazu:
Hat man als Kunde noch die Anlage mit Fernwartungszugang beschafft oder hat einen Service-Vertrag, dann gibt's noch weniger einen Grund für die Aushändigung eines vollständigen Schaltplans.
Die selbe Diskussion gilt genauso für Software oder Parameter von Achsen oder sonstigen komplexen Bauelementen.

Solche Dinge gehören vertraglich geregelt.
 
Ich sehe das so am Beispiel des Elektroplans, aber analog dann Hydraulik- und Pneumatikplan:
Es kommt auf die Maschine / Anlage an.
Erlaube ich dem Kunden elektrische Arbeiten an meiner Anlage, dann muss ich auch alle notwendigen Pläne dazu mitliefern. Hat meine Anlage einen Schaltschrank, dann muss der Kunde auch wissen, wo das entsprechende Schütz ist, das er tauschen muss. Laut MRL müssen wir ihm alle Informationen zur Wartung und Indstandhaltung geben.Es gibt auch die Möglichkeit, dass man dem Kunden nicht erlaubt spezielle arbeiten an der Anlage zu machen, aber das geht nur bei speziellen Sachen und nicht bei einfachen elektrischen Tätigkeiten die jeder Elektriker/Elektroniker kann.
Wir liefern dementsprechend die Pläne mit und an unseren Anlagen bin ich mir auch sicher dass wir das müssen.

wie gesagt, es kommt auf die Anlage und Zielgruppe an.
Die Kreissäge ist für die allgemeinheit und dementsprechend muss es dann spezielles Fachpersonal (Elektrofachfirma) reparieren. Meiner Oma (die evtl. die Kreissäge benutzt) nutzt der Schaltplan nichts. Und der Elektroniker braucht zum reparieren keinen Schaltplan.
 
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