Wartungstür Mindest-Öffnungswinkel

E-Michl

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Hallo zusammen.
Ich habe mit meinem Chef mal wieder eine Meinungsverschiedenheit, vielleicht kann jemand helfen.
Die Sufu hat auch nicht geholfen.

Zur Erklärung:
An einer Maschine ist seitlich eine verriegelte Wartungstür mit Zuhaltung vorhanden,
die Maschine wurde so nah an einer Wand aufgestellt, das die Tür nur ca. 60Grad auf zu machen ist.
Ich finde das ist nicht in Ordnung.

Ich gehe davon auss, dass eine Wartungstüre bei einer Maschine mindest 90 Grad zu öffnen sein muss.
In der DIN EN 953 (wo ich dacht da find ich was) steht aber nichts darüber.

Habe ich recht und wo in welcher Norm steht das den?
 
Zuletzt bearbeitet:
Reichen die 60° für die Wartung aus (auch mit ein bisschen verbiegen), kriegt mann eventuelle Teile da raus?

Wenn ja, wird es eng.

Wenn nein, dann ändern!
 
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Eine Wartungstüre ist immerhin keine Fluchttüre - wir haben Maschinen, an denen stößt man sich regelmäßig den Kopf wenn man die Wartungstüre öffnet und einen Schritt rein macht und nicht aufpasst, oder die Wartungstüre ist ein Mannloch... Da muss man dann durch. Anders sieht es allerdings aus, wenn Schaltschranktüren nicht ganz aufgehen - sprich Schrecksekunde im Lichtbogenfall. Hier kennt die BG bei uns kein pardon! Und das ist auch sichtig so!
 
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