E-Plan muss geliefert werden?

Elektriko

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Guten Morgen,
muss den E-Plan bzw. Stückliste mit der Maschine/Anlage geliefert werden? Ich glaube nicht, aber bin nicht 100% sicher (Dokumentation mit der Info wäre es sehr hilfreich)
Danke
Gruß
 
Guten Morgen,
mit der Maschine/Anlage muss die Betriebsanleitung und die CE-Konformitätserklärung ausgeliefert werden.
Der E-Plan und die Stücklisten bleiben in der Regel beim Hersteller.
Wenn im Lastenheft steht, dass der Kunde den E-Plan haben möchte und dies so festgelegt ist, dann musst du ihn mit ausliefern.
Gruß Jürgen
 
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Guten Morgen,
mit der Maschine/Anlage muss die Betriebsanleitung und die CE-Konformitätserklärung ausgeliefert werden.
Der E-Plan und die Stücklisten bleiben in der Regel beim Hersteller.
Wenn im Lastenheft steht, dass der Kunde den E-Plan haben möchte und dies so festgelegt ist, dann musst du ihn mit ausliefern.
Gruß Jürgen
Danke Dir
 
Ich denke, darum kann man sich streiten. Laut Maschinenrichtlinie muss die Betriebsanleitung unter anderem folgendes enthalten:

die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;
Anleitungen zur Montage, zum Aufbau und zum Anschluss der Maschine, einschließlich der Zeichnungen, Schaltpläne und der Befestigungen, sowie Angabe des Maschinengestells oder der Anlage, auf das bzw. in die die Maschine montiert werden soll;
Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienungspersonals auswirken;


Insbesondere bei der Instandsetzung oder auch der Spezifikationen (und Anschlüsse) der sicherheitsrelevanten Bauteile sind die Schaltpläne relevant.
 
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Der Schaltplan als PDF wird immer mit dem Schaltschrank ausgeliefert. Wenn das ZW1 File (EPLAN) in der Bestellung mit bestellt wurde
wird dieses nach Bereinigung der Rotkorrektur mit der Enddokumenation ausgehändigt.

So kenne ich das.
 
Eine Industriemaschine ohne Schaltplan auszuliefern geht gar nicht und entspricht auch nicht der Maschinenrichtlinie.
Nicht unbedingt

Wir hatten vor Jahren Probleme mit einem Lieferanten.
Er hat eine Anlage nur mit Anschlussplänen und Verschleißteil / Ersatzteilliste ausgeliefert.
Seine Aussage:
Zum Betreiben und Warten seiner Anlage sind keine vollständigen Pläne notwendig.
Der Betreiber (Kunde) darf / kann nur einfache Arbeiten (Filterwechsel, Schmieren, ...) ausführen.
Für weitergehende Arbeiten ist der Kunde schlichtweg nicht qualifiziert.

Man konnte sich damals mit dem Lieferanten nicht einigen.

Als Folge haben wir unsere Liefervorgaben und Einkaufsbedingungen viel genauer gefasst.
 
Für mich hört sich das so an, als wenn nur schlechtes
Tuschegekritzel oder garnicht vorhanden ist, ansonsten sehe
ich keinen Grund einen Schalplan nicht auszuliefern.
Oder ist es eine Raketentechnik die da gezeichnet ist?
Keine Ahnung, aber bei komplexen Maschinen gibt es ein wichtiges Know-how, und mit dem E-Plan und Stückliste ist viel einfacher eine Maschine nachzumachen
 
Also der komplette Stromlaufpan auf Papier und/oder PDF wird geliefert.
Die E-Plan-Datei (CAD) werden nicht geliefert, außer, der Kunde hat das im Auftrag gefordert und es wurde so verkauft.
 
Wenn eine Kunde den E-Plan von uns möchte, wird das im Vorfeld im Pflichtenheft festgelegt und mit ausgeliefert.
Viele unserer Standard/Serien Anlagen bekommen nur die BA und CE-Konfirmität. Dieser Kundenkreis verlangt keine E-Pläne,
da in einem möglichen Fehlerfall diese die Reparaturen nicht selber durchführen können bzw. wollen.
 
Danke Dir, ich habe diese Info übersehen bzw. vergessen, aber meiner Meinung nach ist nicht 100% klar, dass den "komplett" Stromlaufplan muss ausgeliefert werden
Es ist auch nicht 100% klar.
In den Details lässt die MRL ganz viel Spiel.
Egal ob nun Pläne, Software oder Ähnliches.
 
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