Gerhard Bäurle
Schreibender Ingenieur
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Genau, bei Dummheit und grober Fahrlässigkeit helfen weder Haftpflicht noch eine GmbH.Da kommt es meines Wissens dann eben auch darauf an, was für ein Schaden und wodurch der entstanden ist. Programmierst Du die Bremse vom Kran falsch und da steht einer drunter, dann ist das eher grobe Fahrlässigkeit und Dich schützt meines Wissens auch keine GmbH vor den zivilrechtlichen Folgen, weil diese gegen die Person des Programmierers gerichtet werden.
In jedem Fall ist eine Haftpflicht wichtiger als eine GmbH.
Das Stichwort ist "Durchgriffshaftung"
Das sehe ich eher als Notlösung – im Zweifel ist die Frau und das Geld weg.Außerdem kann man - in einer vertrauensvollen Ehe - sich auch prinzipiell arm rechnen, so daß man nichts besitzt und ein Zugriff auf das Privatvermögen nicht möglich ist:
Jeder Zugriff auf das Privatvermögen ist nur auf das Vermögen der einzelnen Person möglich. Also ohne irgendwelche Eheverträge i.d.R. auf das hälftige Privat-Vermögen. Wenn nun die wichtigen Dinge der Frau gehören: Ihr Haus, Ihr Auto, Ihre Yacht, dann ist eben nur der Zugriff auf das Barvermögen des Schuldners möglich. Zur Not verkürzte Privatinsolvenz, dann ist das Thema schnell aus der Welt - auch wenn das blöd klingt und dem Gläubiger nichts hilft. Aber so machen es halt einige auch in betrügerischer Absicht.

Das ist natürlich Ansichtssache, ich würde Firma und Familie so weit wie möglich auseinanderhalten.
Und eher andersherum vorsorgen: Die Firma muss die kaputte Ehe überleben können.