Da sind aber mit Fluchtwegen nur die Ausgangstüren auf dem Fluchtweg gemeint.
In reinen Elektrischen Betriebsraum dürfen die Türen von gegenüberliegenden Schaltschränken sich ggf berühren.
Zumindest in Maschinenhäusen dürfen die Türen auch den gesammten Nebengang versperren, solange es nicht der Hauptfluchtweg aus der Halle ist.
In kleinen Räumen sollte man Schrankbreiten und Türen so aus auswählen, dass man darin auch noch arbeiten kann. Also lieber einem Schrank mit zwei kurzen Türen um die man herumkommt. Im Regelfall ist eine Reihe Schränke mit einer Tür sinnvoller, weil sonst bei Zweitürern die geöffneten Türen den Nachbarschrank verschließen.
Bei flachen Räumen auch darauf achten, dass die Türen nicht die Lampen beschädigen können.
Ich kenne da einen Fall, wo ein rabiater Umgang mit der Schaltschranktür sich mit einer zerborstenen, herabfallenden Leuchtstoffröhre rächte.
Es ist immer vorteilhaft, wenn man vor dem Schaltschrank auch die Funktion der Anlage sehen kann, dabei sollte man aber auch darauf achten, dass der Monteur dort sich dort ungefährdet aufhalten kann. D.h. dort sollten keine Stapler fahren, oder glühende Späne fliegen.
Speziell über Schaltschranktüren wirst Du nichts finden. Sieh mal unter Arbeitsstättenverordnung nach und unter elektrische Betriebsräume.
Besonders die Arbeitsstättenverordnung ist zu beachten, die greift teilweise sogar auf besteigbaren Lampenmasten. Weil die Gittermasten der Bahn nicht die richtigen Auftrittsflächen haben, mußte die Bahn extra neue Wagen mit Hubbühnen anschaffen.
Limbo