knabi
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Ja, da streiten sich die Geister. Ich kenne das auch noch so. Aber:Sicher das dies nicht mehr zulässig ist ?
Dan dürfte ja auch kein normals NYM 3x1,5 mehr für einen Schalter oder Taster verwendet werde.
Ich kenne noch :
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Wenn kein Neutralleiter benötigt wird, darf die blau gekennzeichnete Ader für jeden anderen Zweck,
jedoch nicht als Schutzleiter verwendet werden.
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Die VDE 0100-510 2007-06 sagt aus (Zitat):
514.3.Z4 Verwendung eines blauen Leiters für bestimmte Zwecke
Für bestimmte Anwendungen darf unter der Voraussetzung, dass kein Neutralleiter vorhanden ist und Verwechslungen nicht möglich sind, ein blauer Leiter als Außenleiter oder für andere Zwecke verwendet werden, außer als Schutzleiter.
ANMERKUNG Dies könnte z. B. zutreffen zwischen Schaltern und zwischen einem Schalter und der nächsten Installationsdose.
(Zitat Ende)
Nun stellt sich die Frage: Wann besteht keine Verwechslungsgefahr? In dem konkreten Fall (Unterverteilung des Themenstarters) sind jede Menge blaue Leiter zu sehen - besteht da eine Verwechslungsgefahr oder nicht?
In der Schalterdose besteht sicher keine Verwechslungsgefahr, aber was ist in der zugehörigen Verteilerdose - dort hätte man dann den (blauen) Neutralleiter und einen (blauen) Schaltdraht - Verwechslungsgefahr oder nicht?
Ich für meinen Teil würde sagen, ein Fachmann sollte keine Schwierigkeiten mit der Verwechselbarkeit haben. Allerdings habe ich auch keine Lust, mich hinterher mit irgendwelchen Paragraphenreitern vom Bauherren oder betreuenden Ingenieurbüros etc. rumzustreiten.
Daher verwenden wir in der Firma eben grundsätzlich 5adrige Leitungen für Schalter.
Unsere letzten beiden Azubis haben das auch so in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule gesagt bekommen. Die wollen wahrscheinlich auch auf Nummer sicher gehen...
Gruß
Holger
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